Wirtschaft

Das Wasserkraftwerk Höllenstein (gehört zu zu knapp 89 Prozent der Stadt Straubing) verfügt über eine installierte Leistung von 3,4 Megawatt und erzeugt jährlich rund 13,5 Millionen Kilowattstunden Strom. (Foto: StMWi)

19.06.2026

Freistaat will kleine Wasserkraft retten: Viele bayerische Anlagen durch geplante Gesetzesnovellierung bedroht

Ist das nachhaltig? Ein Referentenentwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bedroht rund 4000 Anlagen im Freistaat. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger und ein Fachverband machen dagegen mobil

In Bayern erzeugen rund 4000 kleine Wasserkraftanlagen etwa 10 Prozent des gesamten Wasserkraftstroms. Doch diese Anlagen mit weniger als einem Megawatt Leistung, die jährlich rund 1000 Gigawattstunden Ökostrom erzeugen, sind in Gefahr. Dabei können diese kleinen Wasserkraftanlagen laut Fritz Schweiger, dem Vorsitzenden der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB), genug erzeugen, um mehrere Hunderttausend Haushalte mit Strom zu versorgen.

Die Bundesregierung plant, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu novellieren. Der entsprechende Referentenentwurf sieht vor, dass Neuanlagen unter 25 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr erhalten sollen.

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wies letzten Freitag bei einem Besuch des Wasserkraftwerks Höllenstein im Landkreis Regen darauf hin, dass der Referentenentwurf zur EEG-Novelle darüber hinaus vorsieht, auch Bestandsanlagen, die modernisiert werden sollen, keine EEG-Förderung mehr zu gewähren.

Schleichendes Aus durch Referentenentwurf

Sowohl Aiwanger, die VWB als auch der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) protestieren gegen diese Vorhaben. Denn sie führten zum schleichenden Aus für kleine Wasserkraftanlagen. „Eine offizielle gemeinsame Länderinitiative gegen den aktuellen Referentenentwurf ist bislang jedoch nicht dokumentiert“, sagt Schweiger der Staatszeitung. Ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums betont, dass sich die Energieminister der Länder auf ihrer Konferenz im Mai 2026 einstimmig dazu bekannt haben, dass auch „weiterhin eine auskömmliche Vergütung für bestehende kleine Wasserkraftanlagen notwendig sein kann“.

VWB-Vorsitzender Schweiger unterstreicht, dass bei der Diskussion über die EEG-Förderung kleiner Wasserkraftanlagen häufig allein auf die Differenz zwischen Marktpreis und EEG-Vergütung abgestellt wird. „Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz“, betont der VWB-Vorsitzende. Liege zum Beispiel der Börsenstrompreis bei mehr als 9 Cent pro Kilowattstunde und die EEG-Vergütung bei 12 Cent pro Kilowattstunde, betrage die rechnerische Differenz lediglich rund 3 Cent pro Kilowattstunde. „Es spricht vieles dafür, dass die von den Anlagen zusätzlich erbrachten und nicht speziell vergüteten Leistungen – etwa Beiträge zu Netzstabilität, Versorgungssicherheit, regionaler Wertschöpfung, Krisenvorsorge und Vermeidung von Netzverlusten – diesen Betrag mindestens ausgleichen können“, so Schweiger. Er verweist darauf, dass eine exakte Erfassung und monetäre Bewertung sämtlicher Zusatzleistungen einen erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand verursachen würde. Gerade für kleinere Anlagen wäre ein solches Verfahren häufig unwirtschaftlich. „Vor diesem Hintergrund kann das EEG auch als eine Form der Entbürokratisierung verstanden werden, weil es die Vergütung systemischer Zusatznutzen pauschaliert und damit aufwendige Einzelbewertungen vermeidet“, betont der VWB-Vorsitzende.

Wasserkraft liefert Tag und Nacht Strom

Auch der bayerische Wirtschaftsminister unterstreicht die Bedeutung der Wasserkraft für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. „Die Wasserkraft ist eine unserer verlässlichsten erneuerbaren Energiequellen. Sie liefert Tag und Nacht Strom, stabilisiert das Netz und trägt zur Versorgungssicherheit bei“, sagt Aiwanger. Das Höllensteinkraftwerk zum Beispiel beweise seine Zuverlässigkeit bereits seit 100 Jahren. „Wer eine erfolgreiche Energiewende will, muss die Wasserkraft stärken statt sie durch immer neue Auflagen auszubremsen“, kritisiert der Minister.

Und VWB-Vorsitzender Schweiger betont: „Die zentrale Frage der EEG-Novelle ist daher nicht allein, wie viel Strom kleine Wasserkraftwerke erzeugen. Entscheidend ist vielmehr, ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, die wirtschaftliche Grundlage von Anlagen zu gefährden, die neben erneuerbarer Energie zahlreiche zusätzliche Leistungen für Versorgungssicherheit, Netzstabilität, regionale Wertschöpfung, Hochwasserschutz und Krisenvorsorge bereitstellen. Eine sachgerechte Bewertung sollte diese Funktionen in ihrer Gesamtheit berücksichtigen.“

Denn Fakt ist: „Die Hunderte kleinen Wasserkraftanlagen können bayernweit und vor allem dezentral besondere Systemleistungen, wie zum Beispiel Bereitstellung von Krisenresilienz durch Schwarzstart- und Notstromfähigkeit sowie Katastrophenschutz, leisten“, betont ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
(Ralph Schweinfurth)

INFO Wasserkraft

In Bayern sind laut der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) rund 4200 Wasserkraftanlagen in Betrieb. Davon zählten etwa 94 Prozent zur kleinen Wasserkraft. Insgesamt würden im Freistaat pro Jahr rund 11,4 Terawattstunden (11 416 Gigawattstunden) Strom aus Wasserkraft erzeugt. Damit stamme etwa jede elfte Kilowattstunde aus der bayerischen Wasserkraft von kleinen Anlagen.

Die geringe Strommenge allein beschreibt laut VWB jedoch nicht die gesamte Bedeutung der kleinen Wasserkraft. Kleine Anlagen speisen überwiegend dezentral in Nieder- und Mittelspannungsnetze ein und würden dadurch Beiträge zur regionalen Versorgungssicherheit, Netzstabilität und zur Entlastung der Verteilnetze leisten. 

Laut Energieatlas Bayern, auf den das bayerische Wirtschaftsministerium verweist, erzeugen 1767 kleine Wasserkraftanlagen mit unter 25 Kilowatt Leistung eine Strommenge von rund 77 Millonen Kilowattstunden pro Jahr. Diese 1767 Anlagen würden über 45 Prozent aller im Energieatlas verzeichneten Wasserkraftanlagen repräsentieren.

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