Wirtschaft

Unseriöse Unternehmen ruinierten das Ansehen der Detektive. Das ist der Grund, warum die Stiftung für Gesellschaft & Recht jetzt eine neue Norm ins Leben gerufen hat. (Foto: Peter Kneffel, dpa)

04.01.2019

DIN-Norm für Detektive

Wie die neue Norm Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen definiert

Bis zum November 2017 war es Kunden, welche die Arbeit von Detektiven in Anspruch nachdem, nicht möglich, die Qualität verschiedener Dienste anhand von festen Kriterien zu vergleichen. Betrachten Sie sich unterschiedliche Sparten an Dienstleistern, wird deutlich, dass jede dieser Sparten mit festen Qualitätsmerkmalen versehen ist. Nur wenige Bereiche, wie die Privat- und Wirtschaftsermittlungen waren von dieser normierten Qualität ausgeschlossen. Immer wieder kam es zu Streitigkeiten zwischen Dienstleistern und Kunden, da sich die Parteien nicht klar und deutlich genug auf die Ausführung der Dienstleistung geeinigt hatten. Ebenso äußerten immer mehr Kunden den Verdacht, dass mit unrechtmäßigen Methoden gearbeitet würde. Schließlich verbreiteten sich rasant unseriöse Unternehmen, welche das Ansehen eines Detektivs stark minderte.

Eben dieser Sachverhalt ist der Grund dafür, warum die Stiftung für Gesellschaft & Recht eine nie da gewesen Norm ins Leben gerufen hat. Mit der DIN SPEC 33452 ist ein zuverlässiger und transparenter Qualitätsstandard für Privat- und Wirtschaftsermittlungen in ganz Deutschland entstanden.

Ein unregulierter Markt

Besonders schädigend für das Geschäft waren bisher die kaum geregelten Voraussetzungen für eine Person, sich als Detektiv zu bezeichne. Bisher konnte sich jede Person als Detektiv bezeichnen oder gar eine Detektei eröffnen, der gewisse Auflagen erfüllte.

So musste lediglich eine Gewerbeanmeldung vorliegen. Diese wird jedoch ohne jegliches Nachfragen nach der beruflichen Orientierung, Vorbildung oder Qualifikationen ausgehändigt. Zudem war es notwendig, dass ein Detektiv über ein Führungszeugnis sowie einen Eintrag im Gewerbezentralregister vorweisen konnte. Ebenso handelt es sich hierbei um zwei Aspekte, die vollkommen ungebunden an die Arbeit als Ermittler sind.

Zudem ist der Beruf des Ermittlers in keinem Dokument genauer erklärt. Schließlich findet sich keine Rechtsverordnung, die den Beruf beschreibt. Kunden haben somit bisher keine Grundlage gehabt, sich gegen die Leistungen eines Detektivs zu äußern. Um vor Gericht erfolgreich gegen einen Betrug vorgehen zu können, ist es notwendig aufzuzeigen, dass der Detektiv eine Arbeit nicht in abgesprochenem Maße erfüllt hat, gewissen Standards nicht entsprich oder den Arbeitsauftrag grundlegend nicht erfüllt hat. Ebendies war ohne verbindliche Qualitätsstandards zum Nachweis fachlicher Kompetenzen nicht möglich.

"Staatlich anerkannter Berufsdetektiv nach DIN SPEC 33452"

Hauptziel der Din SPEC 33425 ist es einen Berufstitel zu schaffen, der Detektive nach genau standardisierten Regelungen bewertet. So können Kunden die Qualität der Dienstleistung genauestens beurteilen und mit anderen Anbietern vergleichen. Es wird möglich, einen Detektiv objektiv zu bewerten und ihm ein Maß an Qualität beizumessen.

Die Realisierung dieses Vorhabens ist nicht nur in Deutschland möglich. Da die DIN SPEC auch in anderen europäischen Ländern gelten soll, kann ein länderübergreifender Vergleich erbracht werden.

Zudem zeigt der geplante Anwendungsbereich auf, dass die Norm allumfassend ausgelegt ist. So gilt sie nicht nur für eine einzelne Person, die als Detektiv arbeiten möchte. Vielmehr werden die Anforderungen und genormten Strukturen auf Angestellte in detektivischen Unternehmen aber auch auf juristische Personen wie Unternehmen, die gewerblich als Detektei arbeiten, angewandt.

Eine Detektei, die sich voll und ganz durch die neue Norm auszeichnet ist die Lentz Gruppe. Das Unternehmen, welches seit 1995 besteht, kann sich durch seine Auszeichnung vom TÜV nach DIN EN ISO 9001:2015 und der DIN SPEC 33452 immer wieder in seiner Qualität beweisen. Ob Lauschabwehr, Abhörschutz oder Ermittlungen im privaten sowie wirtschaftlichen Bereich - hier erhalten Sie qualitativ hochwertige sowie transparente Leistungen.

Unerfahrene Auftragnehmer können Kosten nicht abschätzen

Zunächst einmal wird in der Norm festgelegt, wie die Ermittlungsleistung auszusehen hat. So werden die Detekteien auf gefordert eine gewisse Materialausstattung, formale Qualifikationen sowie Fort- und Weiterbildungen aufzuzeigen. Nur anhand dieser Aspekte lässt sich die Dienstleistung als qualitativ hochwertig ansehen. Schließlich kann eine ausführliche Ermittlung nur dann erfolgen, wenn Geräte zum nächtlichen Observieren, Dokumentieren und mehr vorhanden sind. Zudem muss auch die Organisationsform definiert werden.

Hinzu kommen Aspekte wie die Pünktlichkeit, mit welcher Dienstleistung erbracht werden sowie die dazugehörige Verbindlichkeit. Wird einem Kunden eine Dienstleistung zugesichert, so muss diese auch ausgeführt werden. Durch den Aspekt der Kommunikationsfähigkeit soll der Kunde dauerhaft auf dem aktuellen Stand gehalten werden, um den Anschluss an die Ermittlungen nicht zu verlieren.

Um einen Prozess bewerten und vergleichen zu können, muss dieser messbar gemacht werden. Eben dies schafft die Norm, indem sie festlegt, dass auch die Umsetzung der Dienstleistung nach definierten Vorgaben erfolgen muss. Neben der Durchführung der detektivischen Arbeit wird auch der Umfang sowie die Art genauer beschrieben.

Die Messgröße, welche am Ende einer jeden Dienstleistung durch einen Detektiv stehen soll, ist die Kundenzufriedenheit. In der DIN SPEC 33452 wird festgelegt, dass diese nur dann erreicht werden kann, wenn die Dienstleistung den Ansprüchen des Kunden genügt und gleichzeitig eine eindeutige Kostentransparenz gegeben ist.

Hiermit wird ein weiterer Aspekt aufgegriffen, der seit Beginn der Detektivarbeit immer wieder zu Problem führte. Schließlich ist es für einen Auftragnehmer, der kaum Erfahrungen im Bereich der Detektivarbeit hat, kaum möglich gewesen die Kosten für die Dienstleistung abzuschätzen. Viele unseriöse Anbieter nutzten dies aus, um nicht geleistete Dienste abzurechnen. (BSZ)

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