Wirtschaft

Grundsatz "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" aus dem Grundgesetz werde in der Durchsetzung nicht eingehalten, kritisiert Finanzwende Recherche in einem Bericht, den die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker in Berlin vorstellte. (Foto: dpa/teutopress)

22.09.2026

Finanzwende prangert Ungleichheit bei Strafverfolgung an

In Deutschland würden Armutsdelikte strenger verfolgt als schwere Wirtschaftskriminalität, kritisiert die Organisation. Die frühere Cum-Ex-Ermittlerin Brorhilker fordert ein strengeres Durchgreifen

Nach Ansicht des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende gibt es in Deutschland systematische Unterschiede bei der Strafverfolgung zwischen Sozialleistungsbetrug und Wirtschaftskriminalität. Der Grundsatz "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" aus dem Grundgesetz werde in der Durchsetzung nicht eingehalten, kritisiert Finanzwende Recherche in einem Bericht, den die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker in Berlin vorstellte.

"Einkommensschwächere Menschen, die sogenannte Armutsdelikte begehen, müssen in vielen Fällen mit einer konsequenteren Verfolgung rechnen als finanziell meist deutlich besser aufgestellte Wirtschaftskriminelle", schreibt Finanzwende Recherche, eine gemeinnützige Tochter von Finanzwende.

"Armutsdelikte einfacher zu ermitteln"

"Es geht nicht darum, Sozialleistungsbetrug zu verharmlosen, sondern darum, mit demselben Maßstab zu messen", sagte Brorhilker, Geschäftsführerin von Finanzwende Recherche. "Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entzieht, darf nicht davon profitieren, dass unsere Behörden für komplexe Wirtschaftskriminalität schlechter aufgestellt sind als für einfach zu ermittelnde Armutsdelikte", so Brorhilker, die als Ermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal bekannt wurde. 

Während sich Sozialleistungsbetrug relativ leicht verfolgen lasse, binde komplexe Wirtschaftskriminalität Ermittler oft über Jahre. Dazu kämen Defizite etwa bei Personal und IT sowie bei der Zusammenarbeit zwischen Behörden. 

Kritik an strafbefreienden Selbstanzeigen

Ungleichheit beginne im Gesetz und setze sich in der Strafverfolgungspraxis fort, kritisiert Finanzwende Recherche in dem Report. So gebe es in Deutschland keinen eigenständigen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung. Zudem ermögliche die strafbefreiende Selbstanzeige teils, dass Steuerhinterziehung ohne Strafe bleibe.

Nicole Bögelein, Privatdozentin am Institut für Kriminologie der Universität Köln, schrieb in einem ergänzenden Gutachten, arme Menschen kämen eher ins Gefängnis: "In Hauptverhandlungshaft im Rahmen des beschleunigten Verfahrens, in Untersuchungshaft und in Ersatzfreiheitsstrafe wegen unbezahlter Geldstrafen". Auch führten Diebstahl und Unterschlagung nach dem statistischen Bericht der Staatsanwaltschaften mit 20 Prozent doppelt so oft zu Anklage oder Strafbefehl wie alle Wirtschaftsdelikte mit neun Prozent. 

Finanzwende Recherche fordert eine interdisziplinäre Ermittlungseinheit auf Bundesebene für international organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung, einen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung sowie strengere Regeln gegen den Verlust wichtiger Beweismittel. Die konsequente Verfolgung von Wirtschaftskriminalität könne zudem dem Staat erhebliche Gelder bringen, die dringend gebraucht würden.
(Alexander Sturm, dpa)

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