Wirtschaft

Bis man so etwas wieder erleben kann, dauert es wohl noch eine Weile. (Foto: Schloss Thurn/Ann-Kathrin Andorka)

14.05.2021

Freizeitparks fordern mehr Fairness

Die Freizeitparks dürfen im Gegensatz zu botanischen und zoologischen Gärten immer noch nicht öffnen

Keine galoppierenden Cowboys in der Westernstadt, keine kreischenden Kinder auf der Wildwasserbahn: Im Freizeitpark „Schloss Thurn“ in Heroldsbach (Landkreis Forchheim) herrscht wegen Corona immer noch gähnende Leere und traurige Langeweile. Während andere Ausflugsziele für Familien unter freiem Himmel wie botanische oder zoologische Gärten unter strengen Auflagen längst wieder öffnen dürfen, warten die Betreiber und Fans der Freizeitparks gemeinsam immer noch vergeblich auf das ersehnte Startsignal zur Wiedereröffnung.

„Es ist unverständlich und für uns nicht nachvollziehbar, weshalb sich sehr ähnelnde Einrichtungen mit den gleichen Gegebenheiten nicht identische Öffnungsperspektiven erhalten“, kritisiert Benedikt Graf von Bentzel, der Eigentümer des bekannten Freizeitparks sitzt gleichzeitig als Bürgermeister für die CSU im Rathaus seiner kleinen Heimatgemeinde vor den Toren der Fränkischen Schweiz. Derweil heißt es vonseiten der Staatsregierung mit Verweis auf Paragraf 11 der derzeit geltenden Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), dass „der Betrieb von Freizeitparks und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen untersagt“ sei.

Regelmäßig überprüfen

Allerdings würde die Staatsregierung laufend das Infektionsgeschehen in Bayern und Deutschland beobachten sowie „alle Maßnahmen regelmäßig und in kurzen Abständen auf ihre weitere Notwendigkeit“ überprüfen, teilt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage mit.

Den Besitzer des fränkischen Freizeitparks werden diese Aussagen aus München wohl kaum besänftigen. Genauso wie botanische oder zoologische Gärten würde sein Erlebnispark für die ganze Familie über sehr große Flächen im Außenbereich verfügen, erklärt Graf von Bentzel, der sich auch im Vorstand des Verbands Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU) für die Interessen seiner Branche engagiert. Neben der vergleichbaren Größenordnung würden Freizeit- und Tierparks auch über nahezu übereinstimmende Hygienekonzepte verfügen, deren Einhaltung in Freizeitparks wie Schloss Thurn bereits im letzten Jahr dank vielfacher Hinweisschilder, verlängerter Wartebereiche und zahlreicher Desinfektionsmittelspender „nachweislich gut“ funktioniert hätte. Zusätzlich seien im letzten Sommer auch Mitarbeiter*innen mit Desinfektionsmittel auf dem weitläufigen Gelände unterwegs gewesen. Obendrein hätten „Hygiene-Sheriffs“ die Einhaltung der Maßnahmen überwacht, erinnert sich Graf von Bentzel und erzählt, dass die Mitarbeiter*innen den verlängerten Winterschlaf derzeit für einen ausgiebigen Frühjahrsputz nutzen und viele Renovierungs- und Wartungsarbeiten durchführen würden. Den Kassenbereich habe man bereits erweitert, um die Besucherströme am Eingang räumlich bestmöglich zu entzerren.

Derweil können sich die Tiergärten nicht nur in Nürnberg vor dem Ansturm der Besucher*innen trotz verschärfter Auflagen offensichtlich kaum retten. „Wir sind überrascht, dass bereits so viele Besucher trotz verschärfter Auflagen nach der Wiedereröffnung zu uns gekommen sind“, freut sich Lisa Winzer, die stellvertretende Leiterin des malerischen „Wildparks Hundshaupten“ im Landkreis Forchheim in der Fränkischen Schweiz. „Viele Besucher freuen sich einfach, dass wir jetzt wieder nach der langen Pause geöffnet haben“, erzählt Winzer und berichtet, dass für Besucher des Wildparks direkt vor Ort eine Corona-Teststation eingerichtet worden sei. Auch beim Nürnberger Tiergarten gibt es neuerdings eine Corona-Teststation. Hintergrund sind die verschärften Auflagen für Besucher von botanischen oder zoologischen Gärten in bayerischen Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 wie das Tragen von einer FFP2-Schutzmaske und das Vorlegen eines negativen Testergebnisses oder Impfnachweises. Kinder und Jugendliche sind davon je nach Alter ganz oder teilweise ausgenommen.

Drohende Verluste

Derweil fragt man sich in den Freizeitparks, warum die Tierparks von der Landespolitik anders behandelt werden? „Für den Infektionsschutz besteht kein Unterschied, ob man einen Freizeitpark oder einen Tierpark besucht“, ist sich Janek Schwedek vom Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen sicher und kritisiert, dass selbst Spitzenpolitiker den Unterschied nicht erklären könnten. Derweil würden Nachbarländer wie Österreich bereits den Re-Start ihrer Freizeitparks vorbereiten und bald zahlreiche Gäste aus Bayern begrüßen können, moniert Schwedek und verweist auf ausbleibende Gäste und drohende Verluste selbst in den beliebtesten Freizeitparks wie dem „Playmobil Fun-Park“ in Zirndorf im Landkreis Fürth.

Unterdessen gehen die Vorbereitungen in Schloss Thurn unvermindert weiter. „Wir stehen auf Stand-by und könnten den Freizeitparkbetrieb innerhalb kurzer Zeit wieder komplett hochfahren“, kündigt Graf von Bentzel an.
(Nikolas Pelke)

 

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