Wirtschaft

Der Hagebaumarkt im oberbayerischen Miesbach. Grundsätzlich darf er noch öffnen - aber nur für besondere Personengruppen. (Foto: dpa/Andreas Gebert)

17.12.2020

Anwälte dürfen in den Baumarkt, Krankenschwestern nicht

Warum sich exaktes Informieren für Ladeninhaber in Zeiten des Lockdown lohnt und manche Regelung einfach nur kurios ist

Er erwarte, dass die Bürger endlich aufhören „Schlupflöcher“ zu suchen, um die Beschränkungen des Lockdowns zu umgehen, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Ton des strengen Herbergsvaters in seiner Regierungserklärung.

Mal abgesehen davon, dass ein Jurist wie Söder wissen sollte, dass der Staat seine Gesetze und Verordnungen so formulieren muss, dass sie eben eindeutig sind und keine Grauzonen offen lassen: Es ist angesichts der mitunter existenzgefährdenden Einschränkungen gerade für viele Ladenbesitzer überlebenswichtig zu schauen, wie weit sie ihren Aktionsspielraum ausweiten können, um wirtschaftlich zu überleben. Bei den Bundesliga-Millionären von FC Bayern & Co. schaut Söder ja auch großzügig über den Verzicht auf Masken und Abstand hinweg, auf dass für Karl-Heinz Rummenigge und seine Freunde der Rubel weiter rollen möge. Was diesen recht ist, sollte dem kleinen Einzelhandel also billig sein.

Und es lohnt sich durchaus für die Händler und Handwerker, genau nachzuschauen, welche Optionen für sie bestehen. Gemeinhin kursiert in der Öffentlichkeit das Bild, dass nur noch Geschäfte im Bereichen Lebensmittel und Gesundheitsdienstleister wie beispielsweise Apotheken, Physiotherapeuten oder Sanitätshäuser geöffnet haben dürfen – und alle anderen müssten schließen.

Der zweite Opa darf nicht mehr mit aufs Familienbild

Dass dies nicht so ist, zeigt ein Blick in die Münchner Straße im oberbayerischen Pfaffenhofen a. d. Ilm. Fast nebeneinander befinden sich dort zwei Foto-Geschäfte: Fotostudio Kled und Hofbauer Photoart. Während beim erstgenannten ein Schild mit der Aufschrift „Sorry, we’re closed“ („Verzeihung, wir haben geschlossen“) an der Eingangstür klebt, steht bei Thomas Hofbauer die Ladentür weiter offen.

„Ich habe mich gleich am ersten Tag des Lockdowns auf der Internetseite der Handwerkskammer (HWK) für München und Oberbayern informiert, welche Möglichkeiten ich habe, zumindest teilweise den Laden noch offen zu halten“, verrät der 41-Jährige.

Und tatsächlich ist bei der Handwerkskammer zu erfahren, dass Fotostudios weiter geöffnet haben dürfen – wenn für deren Kunden ein „triftiger Grund“ vorliegt, selbiges aufzusuchen. „Was als triftiger Grund anzusehen ist, muss für jeden Einzelfall beurteilt werden“, schreiben die Juristen des Interessenverbands. Ein Pass- oder Bewerbungsfoto falle eindeutig darunter, das Porträt eines Neugeborenen „wohl eher nicht“. Es sei denn, der neue Erdenbürger wird daheim fotografiert, das ist legal. Aber nur, wenn maximal fünf Personen – das Baby nicht mitgerechnet – aufs Foto kommen. Also die Eltern, beide Omas – aber nur ein Opa. Der andere wäre bereits eine Person zu viel und der Fotograf würde sich angreifbar machen.

Ist das Entfernen der Hornhaut medizinische oder kosmetische Fußpflege?

„Es ist mitunter schon etwas kurios“, meint dazu Alexander Tauscher, der Sprecher der HWK. Thomas Hofbauer jedenfalls will die Internetseite seiner Kammer weiter täglich im Auge behalten.

Und das lohnt sich natürlich auch für andere Branchen, wie Tauscher ergänzend erläutert: „Die Öffnung erlaubt ist unter anderem für Kfz-, Motorrad- und Fahrradwerkstätten sowie für Dienstleister der Pannen-, Wartungs und Ersatzteilhilfe.“ Bei einigen Anbietern wären sich selbst die geschulten Juristen der HWK noch nicht ganz sicher und würden prüfen: „Nach unserer Meinung dürfen auch auch Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher öffnen – auch wenn diese Handwerke nicht ausdrücklich genannt sind. Sie sind aber wohl vergleichbar mit Sanitätshäusern“, so Tauscher.

Manches wiederum ist schon sehr fein abgezirkelt: Medizinische Fußpflege ist erlaubt, kosmetische Fußpflege dagegen nicht. „Worunter beispielsweise nun genau der nicht schmerzhafte, aber unästhetische Nagelpilz oder die Hornhaut fällt, darüber ließe sich lang und trefflich streiten“, meint schmunzelnd ein Jurist der HWK. Baumärkte und Baustoffhandel dürfen öffnen – aber nur für Personen mit einem Handwerksauswei, einem Gewerbeschein oder für Angehörige der Freien Berufe. Zu letzteren zählen unter anderem Anwälte und Notare. Diese dürfen sich nun einen Bilderrahmen fürs Wohnzimmer oder Blumenerde für den Garten holen, Krankenschwestern dagegen nicht.

Tabakläden dürfen nicht öffnen - außer, sie bieten auch Zeitungen an

Keine notwendige Ware des täglichen Bedarfs im Sinne des Lockdowns sind nach Ansicht der Staatsregierung Zigaretten – wiewohl der Autor dieser Zeilen das bestreiten würde –, was für Tabak Breitner am Hauptplatz eigentlich die Schließung bedeuten müsste. „Da wir aber auch Zeitungen und Zeitschriften anbieten, also tagesaktuelle Informationsmedien, dürfen wir weiterhin geöffnet haben“, erläutert Inhaber Manfred Breitner.

Tages- und Wochenzeitungen gibt es auch – neben dem Hauptprodukt Bücher – bei der Buchhandlung Ossiander am Hauptplatz. Diese hat aber inzwischen geschlossen. Vielleicht sollte sich die Leitung ein Beispiel nehmen am Fotografen Hofbauer, ob es nicht doch ein Schlupfloch gibt, damit sie weiter öffnen können – und sei es nur, damit der unselige Versandriese Amazon, der leise Tod für alle Innenstädte, nicht weitere Marktanteile in diesem wichtigen Segment gewinnt.

Die wegen der Corona-Krise geschlossenen Einzelhandelsbetriebe dürfen ihren Kunden in Bayern (und zwar nur dort) keinen Abholservice anbieten. Das heißt, ein Mittagessen bei einem Restaurant abholen ist legal – ein Buch an der Tür in Empfang nehmen, etwa bei Ossiander, dagegen nicht. Bei uns herrscht Unverständnis, große Wut und Kopfschütteln", dazu der Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern, Bernd Ohlmann. (André Paul)

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