Wirtschaft

Schon Anfang Februar hatte der Innenausschuss des Landtages dafür gestimmt, dass eine Bettensteuer verboten wird. Im Plenum wird sich der Landtag am Donnerstag, 2. März 2023 damit befassen. (Foto: dpa/Carsten Rehder)

27.02.2023

Hotel- und Gaststättenverband kämpft weiter gegen Bettensteuer

Trotz Verbots der Staatsregierung hält die Landeshauptstadt an der umstrittenen Abgabe fest und möchte sie notfalls vor Gericht erzwingen

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga)  Bayern ist besorgt über das anhaltende Bestreben der Landeshauptstadt München an einer Übernachtungssteuer festzuhalten. Die Idee für die Bettensteuer in München kam Ende 2022 auf. Kurz danach verkündete die bayerische Staatsregierung, dass sie eine Bettensteuer in Bayern generell verbieten werde und verkündete den Entschluss zur Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Das KAG soll nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden.

Schon Anfang Februar hatte der Innenausschuss des Landtages dafür gestimmt, dass eine Bettensteuer verboten wird. Im Plenum wird sich der Landtag am Donnerstag, 2. März, damit befassen. Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München eigentlich vom Tisch. Doch die Landeshauptstadt will gegen das Verbot juristisch vorgehen.

Jeder 17. Ausbildungsplatz

„In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben. Wir begrüßen daher die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung. Die Ankündigung Münchens das Gastgewerbe durch eine weitere Belastung zu schwächen und sich über den Entschluss der Staatsregierung hinwegsetzen zu wollen, empfinden wir als Affront – gegenüber Gastgebern und deren Gästen gleichermaßen“, schimpft Angela Inselkammer, die Präsidentin des Dehoga.

Bislang gibt es keine Gemeinde in Bayern mit einer vergleichbaren Steuer. Eine Übernachtungssteuer in München werde auch in anderen Kommunen Bayerns "Begehrlichkeiten wecken“, gibt der Münchner Dehoga-Kreisvorsitzende Christian Schottenhamel zu bedenken.

„Selbst bei den Gästen der Münchner Flaggschiffbetriebe herrscht eine extrem hohe Preissensibilität. Wenn man dann bedenkt, wie kleinteilig Münchens Hotellerie in Gänze aufgestellt ist, kann man nur erahnen, welche Bedeutung jeder zusätzliche Cent bei den Gästen dieser Betriebe spielt. Er dürfte eine ganz entscheidende Rolle bei der Auswahl der Destination haben.“

Im ländlichen Raum würde eine Verteuerung der Übernachtungspreise den Prozess des Gasthofsterbens immens beschleunigen. Auch unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen würde eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligen, so die Vertretenden der Hotel-Branche, weil die Kundschaft anderer Akteure wie Einzelhändler, Taxifahrer, Museen keine derartigen Steuern zahlen müssen.

In Bayern bilden Hotellerie und Gastronomie das Rückgrat des Tourismus. Für 447 000 Erwerbstätige - das entspricht etwa der gemeinsamen Bewohnendenzahl von Augsburg und Regensburg - bietet die Branche im Freistaat Arbeit. Das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb - auch in Gebieten, aus denen sich Industrien und Dienstleister längst zurückgezogen haben. (BSZ)

 

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