Wirtschaft

Gegen die dritte Startbahn wird schon lang protestiert. (Foto: picture alliance/Sueddeutsche Zeitung Photo/Rober Haas)

30.07.2025

Klage gegen Baurecht für 3. Startbahn am Münchner Flughafen gescheitert

Jetzt könnte die Sache vors Bundesverwaltungsgericht gehen

Die Klage gegen das sogenannte ewige Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen ausreichend seien und somit der Planfeststellungsbeschluss nicht im März 2026 außer Kraft trete.

Als Beispiele für die erfolgten Maßnahmen nannte das Gericht etwa den Grunderwerb, den S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafengeländes und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen. Anders als von den Klägern dargestellt, sei damit von einem Beginn der Plandurchführung auszugehen. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Regierung von Oberbayern.

Klage wurde 2024 von Betroffenen eingereicht

Die Klage war 2024 eingereicht worden, nachdem bekanntgeworden war, dass die Regierung von Oberbayern der Flughafengesellschaft ewiges Baurecht erteilt hatte. Geklagt hatten der Bund Naturschutz (BN) und andere vor Ort von der Startbahn betroffene Anwohner. Der BN ist auch ein Besitzer eines von der dritten Startbahn betroffenen Grundstückes.

Die Kläger hatten argumentiert, dass der Planfeststellungsbeschluss im März 2026 außer Kraft treten muss. Denn ein derartiger Beschluss erlischt, wenn nicht innerhalb von zehn Jahren nach seiner Unanfechtbarkeit mit der Durchführung des Plans begonnen wird. Sie trat im März 2016 ein.

Weitere Rechtswege offen

Gegen das Urteil könnten die Kläger sich noch juristisch wehren: Ihnen steht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung.

"Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann über weitere juristische Schritte wie die Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entscheiden", sagte die Vize-BN-Landesbeauftragte Christine Margraf. Klar sei aber auch, dass nun der Freistaat als Hauptgesellschafter gefordert sei, die Planung endgültig zu beenden. "Eine dritte Startbahn wäre überflüssig, anachronistisch und für Mensch, Natur und Klima schädlich."

Der Bau der dritten Startbahn ist politisch schon immer sehr umstritten. Da sich die Staatsregierung seit Jahren nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann - die Freien Wähler lehnen das Projekt kategorisch ab - ist im Koalitionsvertrag ein Moratorium vereinbart. Der Flughafen hatte nach Bekanntwerden des ewigen Baurechts seinerseits betont, es gebe derzeit keine Pläne, die dritte Startbahn zu bauen.
(Marco Hadem und Christoph Trost, dpa)

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