Wirtschaft

Ein Baustoffhersteller plant den Abbau von Gips im großen Stil in Unterfranken. Doch es gibt Widerstand. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

02.06.2025

Knauf hält nach Bürgerentscheiden an Gips-Bergwerk fest

Bergbaurechtliche Zulassung liegt weiterhin vor

Viele Altertheimer Bürger stehen den Plänen des Baustoffherstellers Knauf für ein neues Gips-Bergwerk in Unterfranken kritisch gegenüber. Dennoch hält das Unternehmen auch nach zwei erfolgreichen Bürgerentscheiden in der Gemeinde bei Würzburg an seinem Vorhaben fest. "Die Voraussetzungen für die Zulassung unseres bergbaulichen Vorhabens liegen weiterhin vor. Die Rechtslage bleibt durch die Bürgerentscheide unverändert", teilte ein Knauf-Sprecher mit.

"Über die Zulassung des Bergwerks entscheidet allein das zuständige Bergamt", sagte der Sprecher. "Maßgeblich sind fachliche Gutachten, gesetzliche Vorgaben und ein geregeltes Verfahren, das von Anfang an auch die Gemeinde und alle relevanten Behörden einbezogen hat."

Abbau von 2027 an geplant

Das Unternehmen aus Iphofen (Landkreis Kitzingen) möchte das Bergwerk in der sogenannten Altertheimer Mulde südwestlich von Würzburg errichten und etwa 2027 mit dem Abbau beginnen. Das Bergwerk soll sich über rund 7,1 Quadratkilometer erstrecken. Knauf rechnet mit einem Gipsvorkommen von rund 100 Millionen Tonnen, etwa 48 Millionen Tonnen seien abbaufähig.

Das Gelände liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet, aus dem unter anderem Würzburg sein Trinkwasser bezieht. Knauf beteuert, der Abbau werde die Trinkwasserversorgung nicht gefährden. Naturschützer und andere haben Bedenken. Beim Bergamt Nordbayern sind Hunderte Einwendungen gegen das Bergwerk eingegangen. Mit einer Entscheidung der Behörde wird im Herbst gerechnet.

Ziel der Initiatoren der Bürgerbegehren in Altertheim war es, das Bergwerk mit rechtlichen Schritten zu verhindern beziehungsweise das Unternehmen daran zu hindern, Grundstücke der Gemeinde an Knauf zu verkaufen. Die Bürgerentscheide dazu waren am Sonntag erfolgreich. Die Folgen will Altertheim nun juristisch prüfen.
(Angelika Resenhoeft, dpa)

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