Wirtschaft

Windkraft soll helfen, die Energieversorgung der Zukunft zu sichern. Mancher möchte Windräder nicht vor der Haustüre haben, andere kritisieren Naturzerstörung. Nun rufen Gegner ein Gericht an. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

12.02.2025

Lärm, Schatten und Naturverschandelung

Verein klagt gegen neue Regelungen für Windräder

Bayern will den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringen - doch unter anderem bei der Windkraft gibt es Widerstand. Manche Anwohner fürchten Lärmbelästigungen, Schattenwurf und eine Verschandelung der Natur durch die teils gut über 200 Meter hohen Anlagen. Nun hat der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, um den Bau von Windkraftanlagen in dem 1968 gegründeten Naturpark zu verhindern.

Ein Gerichtssprecher betätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Das Gericht müsse nun prüfen, ob sie zulässig und begründet sei. Dann wiederum liege es im Ermessen der zuständigen Richter, ob eine mündliche Verhandlung angesetzt werde.

Die Klage wendet sich konkret gegen Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und der Bauordnung, die den Bau von Windkraftanlagen erleichtern und Abstände zu Grundstücksnachbarn verringern. Außerdem kann die Staatsregierung größere Windparks demnach selbst beschließen. Bisher waren hier wie bei kleineren Projekten die Landratsämter zuständig.

Die Grundstücksnachbarn würden benachteiligt und ihre verfassungsrechtlich verbürgten Rechte verletzt, argumentiert der Verein, der dabei nach eigenen Angaben von rund 30 weiteren Bürgerinitiativen und Vereinen aus unterschiedlichen Teilen Bayerns unterstützt wird.

Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt

"Unser Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit und Eigentum wird durch die Neuregelungen der Bayerischen Bauordnung und des Landes-Immissionsschutzgesetzes eingeschränkt", argumentiert der Vereinsvorsitzende Christian Amende. "Deshalb haben wir die Popularklage eingereicht, um die Regelungen überprüfen zu lassen."

Mit der Popularklage kann jedermann eine mögliche Verfassungswidrigkeit einer bayerischen Rechtsvorschrift prüfen lassen. Er muss dazu darlegen, dass ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird.

Vor allem bei Altötting hatte der Streit um einen geplanten Windpark - den größten in Bayern - hohe Wellen geschlagen. Vor einem Jahr stimmten Bürgerinnen und Bürger in der kleinen Gemeinde Mehring im Landkreis Altötting mit großer Mehrheit gegen Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet. Das Projekt - ein Prestigeprojekt der Staatsregierung - musste entsprechend angepasst werden.
(Sabine Dobel, dpa)

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