Wirtschaft

Um dieses Objekt wurde vor Gericht gestritten. (Foto: Lill)

23.02.2018

Luxusbier darf Namen behalten

Neuschwansteiner: Markenstreit vor dem Oberlandesgericht München

In manchen Momenten wirkt das Verfahren ein wenig wie das Königlich Bayerische Amtsgericht. Mehrfach nimmt der Vorsitzende Richter die Bierflasche in die Hand, mustert sie aufmerksam – natürlich aus rein beruflichem Interesse.

Das Oberlandesgericht München musste vor Kurzem darüber entscheiden, ob eine Brauerei ihr noch relativ neues Luxus-Bier tatsächlich nach dem wohl legendärsten aller Märchenschlösser König Ludwigs benennen darf.

Und nach nicht einmal einer Stunde Prozesses ist klar: Das „Luxus-Edelmärzenbier“ Neuschwansteiner darf auch künftig so heißen wie das bei Touristen besonders beliebte Schloss im Allgäu. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte dies verhindern wollen. Schließlich suggeriere der Name Neuschwansteiner, dass das Bier „auch in den Mauern des Schlosses gebraut wird“, so Anderas Schulz, der Anwalt der Verbraucherschützer – doch das wird es nicht. Die Brauerei ist nur in der Nähe des Schlosses beheimatet.

Flensburger wird in Kiel gebraut

„Stellen Sie sich einmal vor, Flensburger wird in Kiel gebraut“, sagt er mit Anspielung auf den bekannten nordischen Gerstensaft. Mehrere andere Biere in Bayern, die etwa nach Burgen oder Klöstern benannt sind, würden ja auch dort tatsächlich gebraut werden. „Und Nymphenburger Porzellan wird noch immer auf dem Schlossgelände hergestellt“, erläutert der Anwalt. Bei einem Gerstensaft, für das Bierfans bei Käfer im Internet pro 0,75-Liter-Flasche rund 30 Euro hinblättern müssen, würden Kunden erst recht denken, dieses werde tatsächlich auf dem Schlossgelände gebraut.

Das Gericht sieht dies anders – der durchschnittliche Kunde gehe bei Neuschwansteiner nicht davon aus, dass es auch auf dem Schloss gebraut werde. Die Leute wüssten: Logistisch sei dies an einem solchen Touristen-Hot-Spot nicht möglich sei. Der Vorsitzende Richter sagt, Neuschwanstein sei „kein geografischer Ort“ – tatsächlich gehört es zur Gemeinde Schwangau. Bei Füllern von Montblanc wisse ja auch jeder, dass diese „nicht auf dem Berg hergestellt werden“.

Der Anwalt der Brauerei argumentiert gegenüber der Staatszeitung: „Bei Capri-Sonne erwartet ebenfalls niemand ernsthaft, dass das Getränk von der Insel Capri stammt.“

Kein Chiemseer mehr

Nicht zum ersten Mal sind bayerische Biernamen Gegenstand eines Gerichtsverfahrens: So darf das in Rosenheim ansässige Chiemgauer Brauhaus sein Gebräu seit 2016 nicht mehr „Chiemseer“ nennen. Das Oberlandesgericht München hatte damals der klagenden Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs recht gegeben. Die Richter betonten, dass Rosenheim nicht am Chiemsee liege und hatten damals die Werbung als irreführend bezeichnet.

Viele bayerische Brauereien werben mit bekannten Orten, Seen, Burgen, Schlössern oder Klöstern. Immer wieder gehen bei Verbraucherschützern Beschwerden ein. So gibt es etwa ein Bier, das nach einem Kloster benannt ist – die Brauerei lässt jedoch nur einen Teil der Produktion auch auf dessen Gelände herstellen.

Neuschwansteiner kann nun allerdings aufatmen – schließlich hat der Bieranbieter sich mit einem aufwendigen Marketing eine noble Stammkundschaft aufgebaut. Als „deutsches Luxusbier“ wird der Gerstensaft bei allerlei Events der Reichen und Schönen, wie dem Grand Prix in Monaco, beworben. Als Markenbotschafter hatte man schon frühzeitig Prinz Leopold „Poldi“ von Bayern (71), ein leibhaftiger Nachfahre von Neuschwanstein-Erbauer Ludwig dem II, engagiert.

Das Gericht untersagte Neuschwansteiner allerdings, künftig weiterhin zu behaupten, das Bier werde nach der „Methode Royal“ gebraut. Diese deute eine luxuriöse Braukunst an, dabei werde das Bier nur nach althergebrachter Methode hergestellt, hatten die Verbraucherschützer argumentiert.
(Tobias Lill)

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