Wirtschaft

Wenn Händler Waren verschicken, haben sie jetzt mehr Aufwand. (Foto: dpa/APA-Images, Zoe-Sophie Zimmermann)

14.08.2026

Mit den Nerven am Ende: Wie die neue EU-Verpackungsverordnung Unternehmer belastet

Am 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Hersteller, Kunststoffindustrie und Handel müssen ihre gesamten Prozesse rund um Verpackungen neu aufstellen

Marius Oberleitner betreibt in der nördlichen Oberpfalz in Bayern einen Versandhandel für Gartengeräte und -bedarf. Haken, Spaten, Ersatzteile für Rasenmäher, Unkrautvernichter, solche Dinge. „Das Geschäft könnte besser laufen, aber noch geht es“, meint der 41-jährige Unternehmer, der sieben Beschäftigte in Lohn und Brot hat. Die Leute würden vermehrt sparen, alte Dinge länger nutzen und selbst reparieren. Und nun kommt auf Oberleitner und seinen kleinen Betrieb eine weitere Belastung zu.

Am 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Hersteller, Kunststoffindustrie und Handel müssen ihre gesamten Prozesse rund um Verpackungen neu aufstellen. Die Verordnung setzt enge Stoffgrenzwerte, verlangt Konformitätsnachweise und macht eine EU-Konformitätserklärung plus Identitätskennzeichnung verpflichtend. Besonders für Onlinehändler im Fernabsatz kommt eine zusätzliche Pflicht ins Spiel: In jedem Zielland muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Für viele kleine Unternehmen bedeutet das schon kurzfristig zusätzliche Dokumentations- und Kostenlast.

Abfallaufkommen reduzieren

Wie sich das in Brüssel gehört, gibt es auch einen neuen amtlichen bürokratischen Namen. Er lautet VO (EU) 2025/40. Damit verschiebt sich der Fokus in vielen Lieferketten von der reinen Produktentwicklung hin zur Verpackung als sogenanntem eigenständigem Compliance-Thema. Betroffen sind nicht nur Verpackungshersteller, sondern auch die Kunststoffindustrie und der Handel, weil die Anforderungen unmittelbar an die gelieferten Verpackungen anknüpfen. 

Wie immer in Brüssel soll ein scheinbarer Missstand reguliert werden: Das angeblich stetig wachsende Abfallaufkommen in der Europäischen Union soll messbar reduziert werden. Zwischen Finnland und Zypern geht es ja niemals ausreichend ökologisch zu. Gleichzeitig trifft der zeitliche Druck bei der Umsetzung der erneuten Vorschriften vor allem jene Marktteilnehmer hart, die bisher weniger systematisch mit Stoffregimen und Nachweispflichten gearbeitet haben – etwa kleine Unternehmen und Onlinehändler.

„In den Akkus für Rasenmäher kommen logischerweise Schwermetalle vor“, erläutert Versandhändler Oberleitner, beispielsweise bei den Lithium-Ionen-Batterien“. Für diese gelte nun eine Begrenzung beim Versand von 100 Milligramm je Kilogramm versandter Ware. „Mehrere Akkus gleichzeitig direkt an einen Kunden geht da womöglich nimmer, weil der Grenzwert überschritten wurde“. 

Anders schaut die Vorgabe dagegen durch die neue Regelung zum Beispiel bei Gartenscheren und Messern aus. Diese haben oft eine Antihaftbeschichtung, etwa Teflon. Diese enthalten PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Und diese sind eben fortan getrennt von den Schwermetallen zu handhaben. „Im Klartext: Einen oder mehrere Rasenmäher-Akkus gleichzeitig mit der Gartenschere in einem Paket an denselben Kunden – das wird fortan schwierig“, klagt Oberleitner. 

Obendrein muss für den Vertrieb der Verpackungen die Einhaltung über eine Konformitätsbewertung und eine technische Dokumentation nachgewiesen werden, ergänzt um eine EU-Konformitätserklärung sowie eine eindeutige Identitätskennzeichnung der Verpackungen. Wohlgemerkt: Es geht hier um den Versand von Akkus für Rasenmäher und Gartenscheren. 

Auf den Handel kommt extrem viel neuer Papierkram zu. Denn wer Waren verpackt versendet, hat ja nicht gleichzeitig mit der Herstellung der Verpackung zu tun. Zum einen benötigen Hersteller sogenannte belastbare technische Unterlagen, um Konformität gegenüber der Aufsicht nachweisen zu können; zum anderen steigt der Aufwand für nachgelagerte Akteure, wenn sie Verpackungen einkaufen oder als Händler mit dem Produkt final übergeben. Genau hier entsteht eine typische Lücke im Alltag: Onlineshops haben häufig nicht den gleichen Zugriff auf die erforderlichen technischen Unterlagen wie ein reiner Verpackungsproduzent.

Vorgaben für Fernabsatz sind einschneidend

Besonders einschneidend sind die Vorgaben für den Fernabsatz. Wer Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versendet, muss ab sofort in jedem Zielland einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Auffällig ist dabei: Die Verordnung enthält keine Bagatellgrenze. Das bedeutet, die Pflicht greift bereits ab dem ersten versendeten Paket. Der bayerische Unternehmer Oberleitner etwa exportiert viel ins Nachbarland Österreich. 

Die dortige Wirtschaftskammer warnt schon: „Die dadurch entstehenden Aufwände werden in der Praxis auf mehrere Hundert Euro pro Jahr und Land geschätzt, was bei kleinen Versandvolumina schnell zu einem spürbaren Kostenblock wird. In diesem Kontext berichten Betroffene, dass der regulatorische Aufwand dazu führen kann, grenzüberschreitenden Handel vorübergehend einzustellen.“

Während Gartenbedarfshändler Oberleitner nach eigenem Bekunden „erst mal noch die Zähn zammbeißen“, haben andere bereits kapituliert und sind mit den Nerven am Ende – wie beispielsweise die Händlerin für Strickwaren, Nadine Schibot aus Altdorf bei Nürnberg. Deren Video bei YouTube wurde zahlreich geliked und weitergeleitet. „Ich kann nicht mehr, ich weiß nicht mehr weiter“, klagt die Unternehmerin. „Das bricht mir langsam das Genick.“ Sie könne nun nicht mehr in Nachbarländer liefern. Schlimm sei auch die schlechte Informationspolitik der Verbände. „Ich bin Mitglied der IHK, aber von denen kommt keine Info was sich wann und wie ändert“, ärgert sich Schibot. „Man erfährt es nur, wenn man sich selbst informiert.“

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat im Streit um die neue EU-Verpackungsverordnung eine Teil-Aussetzung gefordert. Nationale Behörden sollen vorerst auf Sanktionen gegen kleine Händler verzichten, die sich beim grenzüberschreitenden EU-Versand nicht sofort einzeln in jedem Zielland registrieren oder einen Bevollmächtigten benennen können. Eine generelle, offizielle Verschiebung der Verordnung selbst lehnte die Kommission jedoch ab.

Kleinere und mittlere Unternehmen befreien

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber freilich will auf Nachfrage noch weitergehen und kleinere und mittlere Unternehmen komplett von dieser Pflicht befreien. Mittels des sogenannten Umweltomnibus soll die Vorgabe zumindest erst mal bis 2030 für kleinere und mittlere Unternehmen ausgesetzt werden. „Mit Sozialdemokraten und Grünen wird das aber nur schwer gehen im Europarlament“, bedauert der langjährige Abgeordnete. „Versuchen wir es mit anderen Mehrheiten, kommt wieder der Vorwurf, wir würden die Brandmauer zu den Rechten einreißen.“ 

Das deutsche Recht sähe Sanktionen vor, so Ferber. Kämen diese dann nicht, rechne er bereits mit Klagen von Verbänden wie etwa der Deutschen Umwelthilfe. Das Problem in diesem Zusammenhang seien große chinesische Versandhandelskonzerne wie beispielsweise Temu, die sich in Europa immer weiter ausbreiten. „Die weisen auf dem Papier Beauftragte für Verpackungen nach, die es in der Realität womöglich gar nicht gibt.“ (André Paul)

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