Wirtschaft

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayerische Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

28.07.2020

Nicht verhältnismäßig

Gericht stoppt bayerisches Einreiseverbot für Urlauber

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayerische Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht verhältnismäßig, dass mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner eines Landkreises innerhalb sieben Tagen automatisch zu einem Beherbergungsverbot führten, entschied das Gericht am Dienstag in München. Außerdem reiche in der Verordnung der Verweis auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts nicht - für die Wirte sei nicht erkennbar, wo sie die aktuellen Zahlen fänden. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz.
(dpa)

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