Wirtschaft

Georg Fahrenschon: Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands steht unter Druck. (Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/ZB)

08.11.2017

Sparkassenchef wackelt wegen Steuer-Affäre

Ausgerechnet einen Tag vor der sicher geglaubten Wiederwahl kommen jahrelange Versäumnisse bei seinen Steuererklärungen ans Licht: Die könnten Fahrenschon nun seinen lukrativen Job kosten

Eine Steuer-Affäre bringt Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon ins Wanken: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat die eigentlich für Mittwoch geplante Wiederwahl seines seit 2012 amtierenden Chefs zunächst abgeblasen - auf Wunsch Fahrenschons. Der einflussreiche Verband will erst den Ausgang des Strafprozesses abwarten, der auf den ehemaligen bayerischen Finanzminister vor dem Münchner Amtsgericht zukommt. Ursprünglich hatte sich Fahrenschon ungeachtet des Steuerverfahrens wiederwählen lassen wollen.

Nun betonte der offensichtlich intern unter Druck geratene Verbandspräsident: "Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird." Auf seine Kandidatur für eine zweite Amtszeit verzichten will der 49-Jährige aber nicht.

Der ehemalige CSU-Politiker galt ehedem in seiner Partei als Ausbund der Seriosität. Ende 2011 sagte er der Politik Lebewohl, um seinen lukrativen Job als Sparkassenpräsident anzutreten. CSU-Chef Horst Seehofer war damals stocksauer und schmähte Fahrenschon als "Dollar-Mann".

Fahrenschon bestreitet eine vorsätzliche Straftat

Fahrenschon hat eingeräumt, seine Steuererklärungen für 2012 bis 2014 erst im vergangenen Jahr beim Finanzamt eingereicht zu haben. Er bestreitet jedoch eine vorsätzliche Straftat. Mittlerweile hat Fahrenschon seine Steuern gezahlt.

Fahrenschons Argumentation läuft darauf hinaus, auch ein jahrelanges Versäumnis sei keine vorsätzliche Straftat. Die Rechtslage allerdings scheint ziemlich eindeutig: "Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden", heißt es im Steuerhinterziehungs-Paragrafen der Abgabenordnung. Was bedeutet: Auch verspätete Steuerzahlungen sind Steuerhinterziehung.

Dementsprechend sieht die Staatsanwaltschaft München I in Fahrenschons mehrjähriger Verspätung durchaus eine Straftat. Und das Münchner Amtsgericht folgte dieser Sichtweise: Es hat den von den Ermittlern beantragten Strafbefehl erlassen.

Jetzt muss Fahrenschon wohl auf die Anklagebank

Doch um seine Unschuld zu beweisen, nimmt Fahrenschon in Kauf, auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen. Dabei hätte er die für ihn vermutlich sehr unangenehme Hauptverhandlung leicht vermeiden können: Er hätte lediglich den Strafbefehl akzeptieren müssen.

Im Falle einer Verurteilung kommt auf Fahrenschon je nach Schwere des Falls eine Geld- oder Haftstrafe zu. Ins Gefängnis kommen Steuerhinterzieher aber in aller Regel nur, wenn es um sehr hohe Summen geht. So wurde Bayern-Präsident Uli Hoeneß 2014 vom Münchner Landgericht zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt - bei ihm handelte es sich um eine zweistellige Millionensumme.

Um wie viel Geld es bei Fahrenschon geht, ist nicht bekannt - jedoch sicher wesentlich weniger als bei Hoeneß. Das lässt sich unter anderem daran ablesen, dass für den Ex-Finanzminister das Amtsgericht zuständig ist. Nur besonders gravierende Fälle wie die Causa Hoeneß werden vor einem Landgericht verhandelt.

Das bedeutet aber nicht, dass Fahrenschon dem Fiskus lediglich zeitweilig einen Kleckerbetrag vorenthalten hätte. Sein Jahresgehalt dürfte mindestens im sechsstelligen Bereich liegen. So flattert auch dem Vorsitzenden des bayerischen Sparkassenverbands ein sechsstelliger Gehaltsscheck ins Haus. Und abgesehen von seinem Berliner Hauptjob hat Fahrenschon noch Nebeneinkünfte: Er ist Vizepräsident der Europäischen Sparkassenvereinigung und Mitglied mehrerer Aufsichts- und Verwaltungsräte.

Das Amtsgericht hat noch keinen Termin für die Verhandlung festgesetzt. Eines ist gewiss: Im Falle einer Verurteilung sinken Fahrenschons Chancen auf eine zweite Amtszeit. Ein frisch vorbestrafter Präsident an der Spitze des Sparkassenverbands wäre schwer vorstellbar.
(Carsten Hoefer, dpa)

INFO: Welche Fristen gelten bei Steuererklärungen?
Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon hat seine Steuererklärungen für 2012, 2013 und 2014 um Jahre verspätet abgegeben. Aber welche Fristen sind eigentlich zu beachten?

Spätestens zum 31. Mai müssen diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt einreichen. Das gilt etwa für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben - und häufig auch für Eheleute und Lebenspartner.

Wem die Zeit nicht reicht, kann formlos einen Antrag auf Verlängerung stellen - das Finanzamt zeigt sich bei wenigen Wochen in der Regel kulant. Diejenigen, die Steuerberater oder Lohnsteuervereine zu Hilfe ziehen, müssen erst bis zum 31. Dezember abgeben. Werden Fristen versäumt, drohen Zwangsgeld oder ein Verspätungszuschlag.

Ab 2018 haben die Steuerzahler dann länger Zeit - nämlich bis zum 31. Juli des kommenden Jahres. Wenn ein Steuerberater hilft, sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann das freiwillig tun. Dafür bleiben vier Jahre Zeit. So kann bis zum 31. Dezember 2017 noch eine Steuererklärung für 2013 eingereicht werden.

Kommentare (1)

  1. otto regensbacher am 12.11.2017
    Es ist schon etwas sonderbar, wenn ein Sparkassenpräsident jahrelang seine Steuerklärungen nicht abgibt. Der werte Herr Fahrenschon ging wohl davon aus, dass er sich solche Dinge eben leisten könne.
    Er hätte aber damit rechnen müssen, dass ihn die Keule der Justiz genauso trifft wie Durchschnittsbürger in vergleichbaren Situationen.
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