Wirtschaft

Einkaufen mit Maske ist für viele eine Qual. Doch manche können die Maske aus medizinischen Gründen gar nicht tragen. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

18.09.2020

Trotz Attest kein Einkauf ohne Maske

Rechtliches Neuland in der Corona-Pandemie: Ist es zulässig, Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, den Zutritt zum Supermarkt zu verweigern?

Die Maske ist inzwischen zum alltäglichen Begleiter geworden. Doch manche haben mit ihr immer noch größte Probleme, Menschen mit obstruktiven Lungenerkrankungen zum Beispiel. Sie können keine Maske tragen, weil sie sonst Atemnot bekommen und kollabieren könnten. Einige Supermärkte verweigern diesen Menschen trotz eines entsprechenden Attests eines Facharztes den Zutritt. In den sozialen Medien finden sich zuhauf derartige Erfahrungsberichte und gerade Discounter spielen hierbei eine unrühmliche Rolle. Die Staatszeitung fragte deshalb beim bayerischen Justizministerium nach, ob es rechtens ist, diese Personen „auszusperren“.

Der Einzelfall ist entscheidend

Zwar äußert sich das Justizministerium laut einem Sprecher grundsätzlich nicht zu konkreten Einzelfällen und kann insofern auch keine Rechtsberatung leisten, doch für die Frage, ob ein Supermarktbetreiber bestimmten Personen den Zutritt verweigern kann, seien vor allem die zum Hausrecht entwickelten rechtlichen Grundsätze entscheidend. Danach könne der Eigentümer beziehungsweise Besitzer einer Immobilie grundsätzlich frei entscheiden, wem er zu welchen Bedingungen den Zutritt zu seinen Räumen gestattet und wem er ihn verwehrt. Bei für frei zugänglichen Örtlichkeiten wie zum Beispiel Supermärkten könne der Entscheidungsspielraum jedoch begrenzt sein. „Einschränkungen können sich etwa aus den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder aus einer sogenannte Drittwirkung der Grundrechte ergeben“, so der Ministeriumssprecher.

Solche Einschränkungen kämen auch dann in Betracht, wenn Supermarktkunden aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So bestimme das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dass bei Geschäften des täglichen Lebens (sogenannten Massengeschäften) eine Benachteiligung wegen einer Behinderung unzulässig ist, wenn für diese Benachteiligung kein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund könne insbesondere dann vorliegen, wenn die unterschiedliche Behandlung der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient.

„Supermarktbetreiber könnten als sachlichen Grund etwa die Ansteckungsgefahr für andere Kunden, Spannungen zwischen Kunden mit und ohne Maske oder einen im Einzelfall schwierigen Nachweis der Befreiung von der Maskenpflicht vorbringen“, erläutert der Sprecher des Justizministeriums. Ob derartige Erwägungen jedoch für eine Rechtfertigung ausreichen, sei in der Rechtsprechung bislang noch nicht abschließend geklärt. Hier gelte es auch zu beachten, dass die betroffenen Personen gegebenenfalls auf die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort angewiesen sind.

Auf den Gleichheitsgrundsatz berufen

Sofern im Einzelfall das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel weil keine Behinderung im Sinne des AGG vorliegt), könnten sich die betroffenen Kunden unter Umständen mittelbar auf den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Grundgesetz (GG) berufen. Dieser gelte zwar unmittelbar nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger, könne aber auch in rein privatrechtlichen Rechtsbeziehungen eine sogenannte Drittwirkung entfalten. Auch bei Art. 3 GG sei entscheidend, ob ein sachlicher Differenzierungsgrund vorliegt.

„Sofern aus dem Verhalten eines Supermarktbetreibers etwa ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgeleitet werden kann, steht dem Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit offen, Unterlassungsklage zu erheben“, erläutert der Ministeriumssprecher. Unter Umständen könne auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen.

Im Ergebnis werde es bei der Beurteilung der von der Staatszeitung gestellten Fragen aber ganz wesentlich auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommen. „Dabei stellen sich Abwägungsfragen, für deren Beantwortung die unabhängigen Zivilgerichte zuständig sind“, so der Sprecher. Dem könne seitens des Justizministeriums nicht vorgegriffen werden.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes intervenierte

Bevor die Angelegenheit aber vor Gericht geht, können sich Betroffene bei den Antidiskriminierungsstellen (betreiben die großen Kommunen in Bayern, oder der Bund) Hilfe holen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Beispiel hat sich im Fall einer Kundin mit Lungenfunktionsstörung an einen Elektronikfachmarkt gewandt, der diese Frau trotz Attest nicht ohne Maske in seine Geschäftsräume lassen wollte. Es konnte eine Lösung vermittelt werden; Der Fachmarkt bietet Kund*innen, die keine Maske tragen können, ab sofort frisch desinfizierte Visiere für die Dauer ihres Einkaufs an. Auch andere Einzelhandelshäuser haben sich gegenüber der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereit erklärt, Ausnahmeregelungen zu schaffen.

Zu den Rewe-Märkten in Deutschland zum Beispiel haben Kunden, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen und dies auch mit einem fachärztlichen Attest belegen können, ungehindert Zutritt. Voraussetzung: Sie haben das Attest dabei.
(Ralph Schweinfurth)

Kommentare (21)

  1. am 25.01.2021
    Wenn ich das hier Lese mit den Leuten und ihrer Angst sich anzustecken weil andere wenige Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können wird mir schlecht sowas ist unmenschlich von sich geben und auch sich so aufzuführen Ich selber habe 2019 die Halbe Lunge wegoperiert gekriegtSomit ja habe ein Attest und nein kann mit Maske nicht genügend Atmen und nein hab keinen der für mich einkauftAlso bitte Rücksicht auf solche Leute nehmen und nicht gleich mit dem Finger drauf *der hat keine Maske,der steckt uns alle an* Auch wenn der Inhaber vom Hausrecht Gebrauch macht zieht die AGG und ja da kann man Klagen Aber sollte das so Ablaufen??Wie wärs mit ein bisschen Mitgefühl für Mitmenschen die da tatsächlich nichts für können
  2. Flower am 24.01.2021
    Falls mein vorheriger Kommentar mit "Attest befreit nicht automatisch von der Maskenpflicht" hier eine kleine Ergänzung:

    "Ärzte sind frei, ein Attest auszustellen, das beispielsweise Auskunft über eine bestehende Krankheit gibt und eine Empfehlung zur Befreiung der Maskenpflicht bestätigt. Das heißt aber nicht automatisch, dass Geschäfte oder andere öffentliche Einrichtungen dieses Attest auch akzeptieren müssen. Ärzte können de facto nicht von der Maskenpflicht befreien."

    Quelle: https:/www.jumpradio.de/thema/corona/falsche-atteste-gegen-maskenpflicht-strafbar-100~amp.html

    Damit sind laut diesen Satz von der Seite nicht nur gefälschte gemeint, sondern auch die mit Auskunft auf die Krankheit. Das heißt aber nicht das der Arzt sich durch richtigen strafbar macht... Wenn ich es richtig verstanden habe... Ist auch nicht einfach sowas. Ich verstehe es jedenfalls so, ein Attest ist kein Freifahrtschein. Und das mit Memme meinte ich nicht so, bitte nicht falsch verstehen. Finde es schade, daß Alternativen sowie dünne Tücher oder Loops nicht mehr im Laden getragen werden dürfen, damit andere ein bisschen geschützt werden und man problemlos einkaufen kann, wo Maskenpflicht trotz Attest gildet. Habe oft Alternativen für die Leute gesucht, damit sie auch Chancen haben. Aufgrund der verschärften Maskenpflicht, empfehle ich Ihnen die ein Problem haben, sucht euch eine passende Maske mit der man gut atmen kann, dann sind alle anderen glücklich und der Ladenbesitzer hat denn keine Angst mehr um seine anderen Kunden und Mitarbeiter.... Das Virus ist auch ansteckend wenn man keine Symptome hat und nicht so wie es Luca sagt, denn das ist falsch. Ich hoffe, das diese Pandemie bald vorbei ist, denn es schränkt schon einen sehr ein... Bleibt gesund
  3. Starshine am 24.01.2021
    @ Toshy, was genau meinen Sie zum Thema hausrecht?
    Deutschland:
    Das Hausrecht beruht in Deutschland auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., § 903, § 1004 BGB). Es ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Verfügungsberechtigte sind befugt, Hausverbote mitzuteilen und wirksame Hausverbote mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein wirksames Hausverbot verstoßen, kann Hausfriedensbruch vorliegen (§ 123 StGB). Die Nichteinhaltung von wirksamen Zutrittsbedingungen kann rechtliche Folgen haben.
  4. Flower am 23.01.2021
    Attest befreit nicht automatisch von der Masken Pflicht! So habe ich es vorhin auf einer Seite gelesen. Ich verstehe manche Leute einfach nicht, sie gehören zur Risikogruppe und gefährden sich selber. Dazu gefährden sie auch andere Leute, wenn sie ohne Maske sind, denn Covid-19/SARS-CoV-2 kann auch symptomlos ablaufen und kann sich dadurch unbemerkt verbreiten. Wollen diese Leute, die angeblich keine Masken tragen können, andere in Gefahr bringen? Ich denke nicht. Ich kenne eine die schwere Asthma hat und trotzdem eine Maske trägt und nicht rum jammert. Es liegt ganz einfach am Maskentyp. Es muss ja nicht gleich eine ffp2 oder ffp3 Maske sein, denn da kann das atmen tatsächlich schwerer sein. Auf einer anderen Seite habe ich mich ein bisschen informiert, auch wenn man eine chronische Atemwegserkrankung hat, kann man eine sogenannte OP Maske tragen, damit kann man besser atmen und man schützt die anderen. Man muss halt ein paar Masken ausprobieren und nicht gleich von vornerein sagen, das man keine tragen kann. Das hat man am Anfang bemerkt, das welche sofort aufgeschrien haben und zum Arzt gerannt sind, nicht mal einmal es ausgetestet haben und sofort ein Attest angefordert haben. Es ist nicht böse gemeint, aber sind denn die meisten Memmen? Ich kann verstehen, wenn einer sehr schweres COPD hat und immer auf ein Beatmungsgerät angewiesen sind, das der/jenige keine Maske tragen kann, da es nicht möglich ist. Zumal gerade diese Personen auch nicht selber einkaufen, sondern einkaufen gehen lassen, damit diese sich nicht selber gefährden und das hohe Risiko an das Virus erkranken nicht herausfordern wollen. Ich kann die Ladenbesitzer verstehen, wenn diese keine Leute ohne Maske rein lassen, damit die Arbeiter dort nicht einer Gefahr der Ansteckung ausgeliefert sind. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, kann man dieses Virus ohne es zuwissen das man es hat uneingeschränkt an andere weiter geben. Bitte liebe Leute, die zur Risikogruppe aufgrund einer Lungenkrankheit gehören, bleibt am besten zu Hause und geht nicht einkaufen! Es gibt extra Leute, die im so einen Fall für euch einkaufen gehen und das ehrenamtlich. Und dadurch das die Masken Pflicht verschärft wurde, muss es gleichberechtigung geben. Das zuhause bleiben, ist nur auf das Einkaufen bezogen, wenn ihr nicht alleine sein wollt, geht mit jemanden auf Abstand spazieren, denn da braucht ihr keine Maske. Bleibt Gesund!
  5. IstEgal am 23.01.2021
    So langsam platzt mir der Kragen, es gibt Leute die einen Attest bekommen, obwohl sie nichts haben. Das habe ich von einer Bekannten gehört, das eine ihrer Bekanntinnen ein Attest geholt hat, weil Masken blöd aussehen. Sie hat sich diese von einen Anwalt geholt, wo ich mich frage, ob das überhaupt rechtens ist.
    Ich finde das im Allgemeinen ein Attest nicht mehr gelten sollte. Es sind häufig Risikopatienten die sich einen holen. Gerade diese sind gefährdeter und sollten sich schützen. Entweder setzt für die kurze Zeit eine passende Maske auf oder bleibt einfach zu Hause. Ihr gefährdet nur die anderen, denn eine Covid-19 Infektion kann auch ohne Symptome sein. Deswegen setzt BITTE eine Maske für die paar Minuten einkaufen auf. Die Regelung wurde eh schon verschärft und ich fände es einfach nur gerecht. Wenn sich alle dran halten, dann ist es irgendwann auch mal vorbei. Also heult nicht rum, das ihr keine Maske angeblich tragen könnt, manche haben es noch nicht mal ausgetest, da sie wo es eingeführt, sofort zum Arzt gerannt sind. Es gibt wirklich Leute, die auch gesundheitliche Probleme wie zum Beispiel schweren Asthma haben, die deswegen eine Reha schon gemacht haben, keinen Attest holen und trotzdem eine Maske tragen ohne rum zu Jammern!
  6. Toshy am 23.01.2021
    @Peter
    Ich kenne das auch. Für mich war es im letzten Jahr schon schlimm, da konnte man das noch minimal umgehen (war ja keine MAskenpflich), jetzt ab Montag hungern.
    Ich mußte oft versuchen andere zum Einkaufen zu schicken (was kaum geht), höchstens 12Mal war ich im letzten Jahr sehr kurz einkaufen.

    Dabei haben der allgemeinheit zugängliche Geschäfte gar kein uneingechränkes Hausrecht!
    Und die Mitarbeiter dürfen das nicht, weil man sie sofort wegen Nötigung usw. anzeigen kann.
    DAs Problem ist, man muß jeden Verklagen, Unternehmen und Person, das kostet, dauert und hilft erstmal nicht einzukaufen.

    @Iiich
    Falls, das hat mit DAtenschutz zu tun und ist gesetzlich NICHT aufgabe der POLZEI!!
    Kein Polizist oder Ladensinhaber darf einen Attest ohne EInwilligung des Betoffenen einsehen!!!!
    Mit Einwilligung ist das kein Problem.

    Die Konsequen aus dem nicht vorzeigen liegt im Grunde daran, das man dann erstmal mit dem Fehlverhalten der Inhaber und Polizei leben muß, und dann vor Gericht das Ding zeigt und freigesprochen wird.

    Zut "Erheben" von Daten gehört bereits das Fragen und das hören oder sehen der Antwort!!!! zum Speichern gehört bereits das behalten eines Papierstücks!!!! es geht NICHT um PC-DATEN!!!
    Also bitte keine juristische Unkenntnis verbreiten.
    "Nutzung" von Daten ist bereits, wenn man irgend eine information bekommt (also z.B. ein Attest einsieht) und aufgrund dessen eine Handlung ausführt oder Unterläßt (also jemand weiter gehen läßt oder daran hindert).

    @Volkerchen leider komplett falsch was sie schreiben. Besonders beim Hausrecht!!
    1. gibt es in Gesetzen nicht mal ein HAUSERECHT!! das steht nirgens so, sondern wird nur aus Grundrechten gerichtlich interpretiert.
    2. Ist gerade durch den BGH und das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, das alle der allgemeinheit zugänglichen Orte wie Einkaufsgeschäfte die für alle da sind, nur ein EINGESCHRÄNKES HAUSRECHT haben.
    Denn da gehen die Grundrechte des Einzelnen vor!!!
    3. Selbstverständlich greift das AGG dabei!!!

    Nur handelt die Polizei nicht danach, man muß das immer erst letztendlich mit Gericht (zivilgericht für einsteweilige Anordnung oder so und Strafgericht, gegen Straftat der Inhaber) durchsetzen

    Bitte also nicht so total juristische Falschaussagen raus hauen.
  7. giovanni am 22.01.2021
    Was wird hier nur für ein scheiß erzählt.
    1.) Ich muß keinem personal eines supermarktes ein attest vorzeigen warum auch.
    2.)Auch die polizei ist nicht befugt hab ich schon selbst getestet, ein attest von mir zur vorlage zu
    verlangen, wenn sie der polizei sagen sie sind nicht befugt ist alles ok die wissen das doch ganz genau.
    3.) Einen amtsarzt oder amtsrichter werde ich das attest vorlegen und sonst niemanden.
  8. Peter am 16.01.2021
    Leider muss ich sagen das ich nicht in einen Rewe Markt dürfte obwohl ich ein Attest vom Lungenfacharzt vorzeigte.mir wurde gesagt der Chef will das nicht.also verhungern.
  9. Iiich am 15.01.2021
    Ob das Attest vorgezeigt werden muss, oder nicht, hat mit dem Datenschutz zunächst nichts zu tun. Theoretisch dürfte nur die Polizei das überprüfen, das gehört zu ihrem Recht der Personenkontrolle. Wenn ich also Alkohol kaufe und die Verkäuferin meinen Ausweis zwecks Alterskontrolle sehen möchte, tue ich es freiwillig, um den Alkohol zu bekommen. Zeigen muss ich ihn zwar nicht, aber die Verkäuferin muss mir auch keinen Alkohol verkaufen. Analoges gilt für Attest bezüglich Befreiung von der Maskenpflicht.

    Zum Datenschutzgesetz, das die Erfassung von Daten regelt:
    Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten sind. Sie sind nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 4 Absatz 1, § 4a).
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz

    Die Adresserfassung in Imbissbuden ist so beispielsweise legitimiert durch ein Gesetz.
  10. Luca am 14.01.2021
    Sich mit einer Maske gegen einen Virus schützen zu wollen, ist als würde man sich mit einem Maschendrahtzaun vor einer Stechmücke schützen wollen, also komplett sinnlos. Die Maskenpflicht ist reine Gängelei. Zudem kann man, wenn man keine Symptome hat auch niemanden anstecken. Ich fänd´s toll wenn sich mehr Leute informieren würden bevor sie so einen Kult einfach mitmachen.
  11. Brezelkaefer am 12.01.2021
    Die Leute die ich kenne haben alle nichts. Sie sind starke Raucher. Da klappt komischerweise alles. Es ist reine Bequemlichkeit. Den Ärzten scheint es auch egal zu sein. Ich finde ohne Maske keinen Einkauf. Für die Leute mit wirklichen Atemwegserkrankungen wäre es doch auch besser sich nicht anzustecken und sich den Einkauf von nem Familienmitglied oder Freund tätigen zu lassen. Da müsste der Gesetzgeber dringend handeln. Ich kenne sogar Leute die Asthma haben und zum einkaufen trotzdem ne Maske tragen. Als Alternative gibt's ja da auch noch so ne durchsichtige Kunststoff Abschirmung.
    Ich geh ja auch nicht in den Puff und will ohne Kondom pimpern weil ich ein Attest über eine Gummiallergie dabei hab. Oder?
  12. Asbach66 am 09.01.2021
    Ich war bzw wollte heute Abend im Rewe Markt Arnsberg/Hüsten einkaufen und man hat mich des Ladens verwiesen (habe ein Attest, was dort auch bekannt ist) und sich auf das Hausrecht berufen, ohne Maske kein Einkauf.
  13. Volkerchen am 05.01.2021
    Hier geht aber einiges durcheinander.
    1. Ein ärztliches Attest ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und Vertretern der Ordnungsbehörden vorzuzeigen. Blanko-Atteste werden i.d.R. nicht anerkannt und ziehen für Arzt und "Patienten" ein Strafverfahren nach sich.
    2. Nichts, aber auch wirklich überhaupt nichts schlägt das Hausrecht. Aus welchen Gründen auch immer kann ein Ladenbesitzer Ihnen den Zutritt verweigern. Natürlich können Sie Anzeige erstatten.
    Doch selbst das AGG greift nicht, um den Zugang zu erzwingen.

    Leider gehöre ich mittlerweile zur Risikogruppe. Warum soll ich gegen mich gelten lassen, dass ich von anderen Menschen gefährdet werde?
  14. Dede am 17.12.2020
    Was habt Ihr mit Eurem Datenschutz. Das ist völliger Quatsch, dass das Vorzeigen eines Attestes oder sonstigen Bescheinigung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt! Da stehen keine schutzbedürftige Informationen drin! Solange das Attest nicht kopiert wird und abgelegt, oder weiter verarbeitet wird, ist das kein Problem. Wenn ich Spirituosen kaufen will, kann auch der Ausweis verlangt werden. Wenn ich den nicht vorzeigen möchte, bekomme ich auch keinen Schnaps! Das ist auch völlig korrekt und gut so!
  15. Venus am 09.12.2020
    Ich verstehe eines nicht, wenn man schon so schwer krank ist, dass kein Mund- Nasenschutz getragen werden kann, warum möchte man sich dann nicht schützen? Man ist ja, scheinbar, krank.... also Risikopatient? Es gibt nun wirklich genügend Auswahl an Masken oder Ähnlichem, da müsste doch was dabei sein, das 20 min einkaufen ermöglicht. Momentan ist nicht sicher, ob die Masken überhaupt schützen, ob ich vielleicht diese Maske umsonst trage? ABER: wenn ich nur ein Leben dadurch gerettet hab, weil ich die Ansteckung dadurch verhindere , dann hat sichs doch schon gelohnt!!!! Lasst das Attest doch einfach in der Tasche, zieht ne Maske an (manchmal muss man halt ein wenig testen, welche ok ist), und schütz euch und andere. Frohe Weihnachten
  16. Lila am 25.11.2020
    Ich verstehe euch nicht ! Ihr arbeite in einem Rewe Markt hinter der Theke und ihr kommt ihne Maske rein und gefährdet mich als Risikopatient weil ihr runheult wie kleine Kinder die ihre Windel nicht anziehen möchten..... WO IST DAS PROBLEM MAL 5 MINUTEN QUERDENKEN/DUMMDENKEN hintendran zu stellen und einfach mal RÜCKSICHT zu nehmen.... ICH WÜNSCHE EUCH VON HERZEN CORONA!!!!!
  17. LAUDI am 22.11.2020
    In 96106Ebern nicht WARUM.Habe ein Attest aber der Filialleiter SCHRIE nur wenn ich KRANK bin soll ich zuhause bleiben. Das nächste mal Brauch ich nicht mehr zu kommen.
  18. Manu am 17.11.2020
    Wenn ich in einem Geschäft darauf hinweise das ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen darf ist das Hausrecht ausgehebelt.
    Ein Attest brauch ich wegen dem Datenschutz nicht vorzeigen.
  19. infogenie am 24.10.2020
    Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit, die Strafanzeige gegen die Person im Laden zu stellen nach Paragraf 240StGB (Nötigung), die Sie nicht Bedienen möchte aufgrund von einem Attest. Das hat bei mir sehr gut funktioniert und ich kann es jeden nur empfehlen.
  20. Wowi am 17.10.2020
    Ich bin gerade , trotzvorgezeigtem Attest nicht in einen Großmarkt in Osnabrück eingelassen worden.
    Nach Ansprache durch den Erfüllungsgehilfen ((Bürofachkraft) übergab Sie mir den Namen des Marktleiters der per Mail seine Mitarbeiteinnen und Mitarbeiter informierte, das auch mit Attest keinen Zutritt zu gewähren ist!
    Dieses möchte ich gerne anzeigen!
    Was kann ich tun?
    LG
    W Winkler
  21. Hippo am 20.09.2020
    Ich halte die Lösung von REWE, dass man das Attest dabei haben muss für legitim, solange man es nicht vorzeigen muss, denn das verstößt m.E. gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
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