Wirtschaft

Landwirte und kleinere Lebensmittel-Lieferanten sollen besser davor geschützt werden, dass Handelsriesen sie unfair unter Druck setzen. (Foto: dpa/Julian Stratenschulte)

18.11.2020

Unfaire Praktiken verbieten

Kabinett unterstützt Landwirte und kleinere Lebensmittel-Lieferanten

Landwirte und kleinere Lebensmittel-Lieferanten sollen besser davor geschützt werden, dass Handelsriesen sie unfair unter Druck setzen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU), den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Damit sollen bestimmte Praktiken verboten werden, etwa plötzliches Stornieren bestellter leicht verderblicher Lebensmittel oder einseitige Änderungen von Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Klöckner sagte, das Gesetz schaffe Augenhöhe und stärke die regionale Produktion und den Wettbewerb. Häufig sei kleinen Lieferanten nichts anderes übrig geblieben, als unfaire Bedingungen zu akzeptieren, wenn sie nicht "ausgelistet" werden wollen. Dies solle ein Ende haben. "Damit gewinnt David gegenüber Goliath deutlich an Stärke."

Untersagt werden soll unter anderem auch, dass verderbliche Produkte später als 30 Tage nach Lieferung bezahlt werden oder dass Händler von Lieferanten Zahlungen fürs Lagern von Erzeugnissen verlangen. Damit wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Bei Verstößen sollen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro drohen.

Marktungleichgewicht

Hintergrund ist laut Ministerium ein "Marktungleichgewicht". Vielen kleineren Lieferanten stehe ein stark konzentrierter Handel gegenüber - die vier größten Supermarktketten haben einen Marktanteil von mehr als 85 Prozent. Dies habe dazu geführt, dass Praktiken zum Standard geworden seien, die Erzeuger benachteiligten.

Bauernpräsident Joachim Rukwied begrüßte die Neuregelungen, die die Position der Landwirte in der Lieferkette stärkten. "Unlautere Handelspraktiken müssen endlich ein Ende haben", sagte er. Dagegen warnte der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer "Überregulierung des Wettbewerbs", die auch zu höheren Verbraucherpreisen führen könne.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.