Wirtschaft

Falsche Verteilerschlüssel, Abrechnungszeiträume oder -fristen führen dazu, dass Abrechnungen unwirksam werden. (Foto: dpa)

13.01.2016

Vorsicht bei Nebenkosten

Fehlerhafte Abrechnungen von 2014 nicht mehr nachzahlungspflichtig

Ein großer Schock erwartete 2015 einen Mieter aus Bayern in seinem Postkasten: Eine Nachzahlung der Betriebskosten von über 2000 Euro. Kein Einzelfall unter deutschen Mietern. Doch was viele nicht wissen: Weist eine Abrechnung formelle Fehler auf, muss sie binnen eines Jahres vom Vermieter korrigiert werden. Damit gelten formell fehlerhafte Abrechnungen von 2014 ab diesem Jahr als unwirksam, wodurch die Nachzahlungen hinfällig sind. Mineko, der Service zur Überprüfung der Mietnebenkosten stellt die Top 3 der verrücktesten und höchsten Abrechnungsfehler von 2015 vor und zeigt die geläufigsten Fehler, erklärt wann Mieter nicht mehr zahlen müssen und welche erheblichen Einsparungen möglich sind. Gute Neuigkeiten gibt es für alle Mieter, die Nebenkosten aus 2014 nachzahlen müssen. Nebenkostenabrechnungen gelten als unwirksam und müssen nicht mehr bezahlt werden, wenn sie formelle Fehler aufweisen, die bis Ende 2015 nicht berichtigt wurden. Möglich macht dies die Gesetzgebung. Laut § 556 BGB müssen Vermieter innerhalb eines Jahres eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorlegen. Ist diese Korrekturfrist abgelaufen, wird der Vermieter abrechnungssäumig und hat kein Recht mehr auf Einforderung der Nachzahlungen. Eine Betriebskostenabrechnung muss grundsätzlich für den Mieter verständlich und nachvollziehbar sein. Wenn der Mieter die Kosten nicht selbst nachrechnen kann, ohne Veränderungen am Aufbau der Abrechnung vorzunehmen, liegt nach § 259 BGB ein formeller Fehler vor. Die einzelnen Positionen, ihre Gesamtkosten, den dazugehörigen Verteilerschlüssel und die daraus resultierenden Einzelkosten müssen vollständig und übersichtlich dargestellt sein. Ein typisches Defizit ist außerdem die Angabe eines falschen Abrechnungszeitraums. Dieser darf nie mehr als zwölf Monate umfassen. Tritt einer der benannten Fehler auf, gilt die Abrechnung als formell falsch und ist somit unwirksam. Durch solche fehlerhaften Abrechnungen werden mitunter zu Unrecht erhebliche Summen von den Mietern verlangt, wie die Rekordsummen 2015 zeigen.

Die "Top 3" der schlimmsten Nebenkostenabrechnungen 2015

Platz 3: Auf den dritten Platz schaffte es ein Haushalt im bayrischen Erlangen. Satte 2134,68 Euro Betriebskostennachzahlung verlangte der Vermieter im Juli des vergangenen Jahres zurück. Glück für den Mieter: Sowohl die Auflistung der Gesamtkosten als auch der Verteilerschlüssel fehlten in der Abrechnung komplett. Nach erfolgter Prüfung ergab sich daher, dass der Haushalt innerhalb des Abrechnungszeitraums 2755,15 Euro zu viel gezahlt hatte. Das Ersparnis für den Mieter: die gesamten Jahresnebenkosten von 4889,93 Euro! Platz 2: Der zweite Platz geht ins Ruhrgebiet. 966,35 Euro sollte ein Haushalt aus Mühlheim an der Ruhr zum Jahresende nachzahlen. Allerdings wurden bei der Berechnung unter anderem die Heizkosten des gesamten Hauses nicht korrekt aufgeschlüsselt. Durch diesen formalen Fehler gilt die Nachforderung ebenfalls als hinfällig. 4080 Euro mussten stattdessen an die Mieter zurückgezahlt werden. Ersparnis: 5046,35 Euro! Platz 1: Mit Abstand an der Spitze liegt die Abrechnung eines Mieters aus Niedersachsen. Hier wurde eine Nachzahlung von 1367,73 Euro in Rechnung gestellt. Nach genauerer Überprüfung der einzelnen Posten musste jedoch festgestellt werden, dass der Abrechnungszeitraum fehlerhaft war, da über eine Zeitspanne von mehr als zwölf Monaten abgerechnet wurde. Außerdem wurden die Kosten für Hausmeister und Winterdienst falsch berechnet. Letztendlich mussten dem Mieter 4408 Euro gutgeschrieben werden, was einem Ersparnis von 5775,73 Euro entspricht! Fazit: Weist eine Nebenkostenabrechnung formelle Fehler auf wie einen falschen Abrechnungszeitraum, einen fehlenden Verteilerschlüssel oder eine verspätete Abrechnungsfrist erstellt, ist die Abrechnung unwirksam und eine Nachzahlung muss nicht geleistet werden, wie das bei Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2014 nun der Fall ist. Durch fehlerhafte Abrechnungen werden mitunter zu Unrecht erhebliche Summen von den Mietern verlangt. Eine Überprüfung der Mietnebenkosten, zum Beispiel durch den Serviceanbieter Mineko, lohnt sich daher immer und kann bis zu Einsparungen in Höhe von mehreren tausend Euro führen.
(BSZ)

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