Wirtschaft

Kurz vor Weihnachten geht Niki pleite, von einem Tag auf den anderen steht die gesamte Flotte still. Für Urlauber bedeutet das Chaos. (Foto: dpa)

14.12.2017

Was die Niki-Pleite für Reisende bedeutet

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Niki ist pleite, die Flugzeuge bleiben am Boden. Zehntausende Urlauber sitzen fest. Hundertausende haben noch Tickets für die kommenden Wochen und Monate. Was nun? Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende im Überblick.

Wie komme ich bei einer Pauschalreise nach Hause?

Hier ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er muss gestrandete Niki-Kunden zurück nach Deutschland bringen und diese ohne Mehrkosten auf andere Flüge umbuchen. Das gilt ebenso für Kunden, die erst noch in den Weihnachtsurlaub fliegen wollen. Tui und Thomas Cook setzen nach eigenen Angaben zum Teil eigene Sonderflüge ein.

Wie schnell ein Veranstalter eine Ersatzverbindung findet, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die Zeit drängt, sollten Pauschalurlauber nicht vorschnell selbst einen Ersatzflug buchen, rät der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer eine Rückreisemöglichkeit gefunden hat, sollte den Reiseanbieter auffordern, bis zu einer bestimmten Frist dieses Angebot auf dessen Kosten zu buchen. "Diese Fristsetzung ist sehr wichtig", sagte Degott. Erst wenn der Veranstalter dann trotzdem nicht rechtzeitig aktiv wird, rät der Jurist, die Rückreise selbst zu buchen und Schadenersatzforderungen zu stellen.

Wie komme ich als Individualreisender nach Hause?
Wer keine Pauschalreise gebucht hat, sondern nur ein Niki-Ticket, muss sich grundsätzlich selbst um die Rückreise kümmern - auf eigene Kosten. Andere Fluggesellschaften wollen laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft aber einspringen und noch verfügbare Sitzplätze zu Sonderkonditionen anbieten.

Der Ferienflieger Condor will Passagiere, die direkt bei Niki gebucht haben, nach eigenen Angaben kostenfrei nach Deutschland zurückfliegen, soweit Sitzplätze verfügbar sind. Die Reisenden sollten sich dafür direkt an die Check-in-Schalter am jeweiligen Flughafen wenden.

Auch Tui hilft Niki-Kunden aus, die nur ein Flugticket haben. Diese Passagiere können einen Tuifly-Ersatzflug für ihren ausgefallenen Rückflug nach Deutschland buchen und bekommen anschließend zumindest 50 Prozent des Flugpreises zurückerstattet, wie der Veranstalter mitteilt. Die Buchungsbestätigung des ausgefallenen Niki-Fluges und die Bestätigung des gebuchten Tuifly-Fluges müssen sie dafür bis 31. Januar 2018 an servicecenter@tuifly.com senden.

Was ist, wenn ich jetzt nicht rechtzeitig zur Arbeit komme?

Dann gibt es wohl weniger Gehalt - aber eher keine Abmahnung oder gar eine Kündigung. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer zwar die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Tun sie das nicht, gibt es für die versäumten Tage auch kein Geld. Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat die Verspätung aber nur bei eigenem Verschulden - das ist bei einer plötzlich insolventen Airline nicht der Fall.

Wichtig allerdings: Berufstätige müssen dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid sagen. Denn ein Verstoß gegen diese Informationspflicht kann tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben - bis hin zur Kündigung. Und: Arbeitnehmer müssen alles Zumutbare tun, um den Ausfall zu vermeiden. Eine teure Umbuchung auf eigene Kosten gilt aber nur in Ausnahmefällen als zumutbar. Ein solcher Ausnahmefall kann zwar auch die absehbare Insolvenz einer Airline sein - nicht aber eine überraschende Pleite wie jetzt bei Niki.

Was ist mit Niki-Tickets für die kommenden Wochen und Monate?

Auf eine Erstattung können Niki-Kunden nicht hoffen. Zwar seien theoretisch die Erstattung des Tickets, eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung sowie Schadenersatz für weitere Kosten vorstellbar, so Degott. "Aber das nutzt einem am Ende des Tages natürlich nichts." Denn Niki ist insolvent.

"Das Ticket ist bei einer Insolvenz praktisch wertlos", bestätigt der Reiserechtler Ernst Führich aus Kempten. Der Fluggast stehe mit seiner Forderung in der Liste der Gläubiger ganz hinten und gehe meist leer aus. "Ich kenne keinen Fall, wo jemand einen Cent zurückbekommen hat", sagt der Rechtsexperte.

Bekomme ich Geld zurück, wenn doch noch ein Investor gefunden wird?
Das ist unwahrscheinlich. Das Szenario sähe so aus: Ein Investor zahlt eine Kaufsumme, und diese wird aufgeteilt, wie der Luftverkehrsexperte Cord Schellenberg aus Hamburg erläutert. Der Niki-Kunde, der auf Erstattung der Ticketkosten hofft, sieht davon aber allenfalls anteilig etwas wieder, so Schellenberg.

Welche Rechte haben Pauschalreisende, die jetzt umgebucht werden?
Die Veranstalter finden nicht immer einen Ersatzflug am gleichen Tag für Passagiere, die noch in einer Niki-Maschine in den Urlaub fliegen wollten. Die Flugzeiten können sich ändern. Manchmal können Urlauber dann Geld zurückverlangen. Geht durch die Umbuchung des Fluges zum Beispiel ein Urlaubstag verloren, dürfen Pauschaltouristen den Reisepreis anteilig mindern. Wer bei einer einwöchigen Reise für 700 Euro all inclusive einen Tag verliert, dem stehen 100 Euro zu. Sind die neuen Flugzeiten extrem unzumutbar, können Pauschalurlaub unter Umständen sogar vor Abreise den Reisevertrag kündigen, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 133 C 265/15).

Bleibe ich meinen Hotelkosten sitzen?
Viele Individualreisende mit einem Niki-Flugticket dürften schon ein Hotel am Urlaubsort gebucht und bezahlt haben. Wenn sie nun nicht reisen können, sind sie auf die Kulanz der Herberge angewiesen. "Aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht", sagt Degott. Auf vielen Online-Portalen können Nutzer jedoch teils noch bis zum Anreisetag kostenlos stornieren - wenn sie vorher diese Option gewählt haben.

Muss ich jetzt trotzdem meine Ferienwohnung bezahlen?
Auch hier kommt es auf die Kulanz des Anbieters an. Verlangt dieser hohe Stornokosten, ist das sein gutes Recht. Anders sieht es aus, wenn die Wohnung oder das Ferienhaus bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde. Denn bis Mitte 2018 fallen Ferienwohnungen und -häuser noch in die Absicherung des Pauschalreiserechts.

Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
Eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften gibt es nicht. Und auch der Reisende selbst kann sich gegen ein solches Ereignis nicht versichern. "Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei der Insolvenz einer Airline", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Sie kommt nur in Fällen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit für die Kosten einer abgesagten Reise auf.
(Philipp Laage und Tobias Hanraths, dpa)

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