Wirtschaft

Bertram Brossardt fordert eine Reform der Gewerbesteuer. (Foto: ibw)

24.09.2010

„Zu komplex, zu bürokratisch und zu ineffektiv“

Die bayerische Wirtschaft fordert ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem

Seit Jahren schon soll das deutsche Steuersystem vereinfacht werden. Doch bislang passiert wenig. Die bayerische Wirtschaft fordert eine Steuerpolitik für mehr Wachstum. Wir sprachen mit Bertram Brossardt, dem Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. über Vorschläge der Wirtschaft. BSZ: Sie kritisieren das deutsche Steuersystem. Was konkret stört die bayerische Wirtschaft?
Brossardt: Das deutsche Steuerrecht ist zu komplex, bürokratisch und ineffektiv. Wir brauchen ein Steuersystem, das einfach, klar, nachvollziehbar und international wettbewerbsfähig ist. Nur so kann Deutschland genügend Wachstum und damit auch genügend Mittel generieren, um den dringend notwendigen Bedarf an Investitionen für Bildung und Infrastruktur nachhaltig zu decken und die Sozialsysteme auf eine solide Basis zu stellen. Alle staatlichen Ebenen haben nicht die fiskalischen Gestaltungsräume, die sie haben sollten. BSZ: Es geht also um Steuererhöhungen?
Brossardt: Wir brauchen auf keinen Fall höhere Steuern oder gar neue Steuern. Sie kennen die Forderungen auf nationaler bzw. internationaler Ebene nach einer Finanztransaktionssteuer, höheren Energiesteuern für energieintensive Unternehmen, eine Brennelementesteuer, die kommunale Bettensteuer für Hotels oder in Bayern die Einführung der Spielhallensteuer. Diese lange Liste neuer Steuerwünsche addiert sich in der Summe zu hohen Belastungen für Unternehmen am Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Umsetzung dieser Forderungen käme einem Wachstumssenkungsprogramm gleich. BSZ: Warum?
Brossardt: Steuererhöhungen würden die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erheblich beeinträchtigen. Unser Steuersystem zählt jetzt schon neben der allgemein wuchernden Bürokratie zu den höchsten Investitionshürden am Standort Deutschland. Im internationalen Vergleich stehen Ausmaß und Effektivität der Besteuerung in Deutschland auf Platz 106 von 133 Ländern. Und die Tendenz ist negativ. Gegenüber dem vergangenen Jahr haben wir uns sogar um einen Platz verschlechtert. BSZ: Was muss konkret getan werden, um dies zu ändern?
Brossardt: Es gibt vor allem drei Bereiche, die großes Potenzial haben, das System zu verbessern und wettbewerbsfähiger zu machen: Abbau der bürokratischen Regulierungen, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. BSZ: Was sind die Voraussetzungen für weniger Bürokratie?
Brossardt: Wir benötigen in Deutschland eine klare Orientierung in drei Punkten: Erstens muss geklärt werden, was die wesentlichen Kernaufgaben eines modernen Staates zu sein haben. Zweitens muss sich der Staat dort aus Aufgaben zurückziehen, wo diese privatwirtschaftlich gut erledigt werden können. Drittens braucht Deutschland eine Zwei-Wege-Strategie in Sachen Bürokratieabbau. Es reicht dabei nicht, bestehende Vorschriften zu überprüfen und bürokratische Hemmnisse abzubauen, sondern Bürokratie muss bereits im Entstehen verhindert werden. Klar muss sein: Ein tiefgreifender Bürokratieabbau ist nur möglich als politische Daueraufgabe. Er ist jedoch der Mühe wert. Nachhaltiger Bürokratieabbau ist ein kostenloses Konjunkturprogramm, von dem alle profitieren. Ein umfassender Bürokratieabbau im Steuerrecht spart den Betrieben Zeit und Kosten, die sie besser in das Wachstum ihrer Firma investieren. BSZ: Können Sie Beispiele für konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau nennen?
Brossardt: Firmen sollten keine Gebühren mehr zahlen müssen, wenn sie vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft benötigen, um das komplexe Steuerrecht anwenden zu können. Auch sollte die Aufbewahrungspflicht der Firmen für steuerrelevante Unterlagen, wie zum Beispiel Buchungsbelege, von bisher zehn auf fünf Jahre verkürzt werden. Viel bürokratischen Aufwand würden die Firmen sparen, wenn künftig für kurzfristig Beschäftigte eine Lohnkostenpauschalierung bis zu einem Tageslohn von 80 Euro erlaubt wäre. Der bisherige Schwellenwert von 62 Euro ist durch die Lohnentwicklung überholt. BSZ: Kommen wir zu Ihrem zweiten Punkt: Die Umsatzsteuer ist ein heiß umstrittenes Thema.
Brossardt: Dort gibt es einen echten Wildwuchs. Für jedermann sichtbar wird das bei den ermäßigten Umsatzsteuersätzen. Eine systematische Logik ist hier nicht mehr erkennbar. So zahlt ein Schüler, wenn er in der Schulkantine isst, 19 Prozent Umsatzsteuer. Holt er sich Pommes an der Bude neben der Schule, fallen nur 7 Prozent an. Ein Buch wird mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belastet, ein Hörbuch mit dem normalen Satz. Bei Haselnüssen schlägt der Fiskus 7 Prozent drauf, bei Cashewnüssen 19 Prozent. BSZ: Das ist für den Einzelnen schlecht nachvollziehbar.
Brossardt: Ja. Diese Beispiele zeigen, dass in Deutschland eine radikale Systemvereinfachung vonnöten ist. Es geht nicht nur darum, richtig zuzuordnen. Es geht auch um eine ganze Fülle an bürokratischen Auflagen, die verhindern sollen, dass falsch zugeordnet wird. Deshalb muss über die Struktur diskutiert werden und der Umsetzungsaufwand muss verringert werden. BSZ: Die vbw setzt sich für neue Regeln bei der Gewerbesteuer ein. Warum?
Brossardt: Die Gewerbesteuer in der derzeitigen Form ist ein großer Hemmschuh für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland. Aus Sicht der Unternehmen ist sie nicht mehr das vielbeschworene Band zwischen Wirtschaft und Kommune. Sie ist im Gegenteil Ausdruck des allzu komplizierten, wachstumshemmenden deutschen Steuerrechts, das zu ungerechtfertigten Belastungen führt. BSZ: Inwiefern?
Brossardt: Nehmen wir als Beispiel die Besteuerung von Fremdkapitalkosten – ein echtes Problem für die Unternehmen. Sie verursacht nicht nur erhebliche Belastungen, sondern ist auch für internationale Investoren schwer nachvollziehbar. Und sie führt zu enormen Zusatzbelastungen für die Firmen, weil sie die Errechnung einer eigenen Bemessungsgrundlage erfordert. Um diese Defizite zu beheben, werden derzeit in einer Regierungskommission mit Bund, Ländern und Kommunen verschiedene Modelle zur Neuordnung der Kommunalfinanzierung diskutiert. BSZ: Welche Hoffnungen verknüpfen Sie mit diesen Modellen?
Brossardt: Im Rahmen einer Reform sollte die Gewerbesteuer durch kommunale Anteile am allgemeinen Körper- und Einkommensteueraufkommen ersetzt werden. Das Hebesatzrecht der Kommunen, die Höhe ihres Anteils lokal selbst zu bestimmen, soll erhalten bleiben. Mit einer solchen Neureglung würden automatisch auch die ertragsfremden Elemente der Gewerbesteuer wegfallen – ein zentrales Ziel der Wirtschaft. Stabilisiert werden könnten die Einnahmen der Kommunen etwa über einen Anteil der Städte und Gemeinden am örtlichen Lohnsteueraufkommen als attraktives Band zwischen Wirtschaft und Kommunen oder durch einen höheren kommunalen Anteil am Umsatzsteueraufkommen. BSZ: Für Herbst ist ein Konzept der schwarz-gelben Koalition zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgesehen.
Brossardt: Es steht außer Frage, die seit Jahren angekündigten Steuervereinfachungen müssen endlich umgesetzt werden. Nur so wird es möglich sein, dass die Bundesrepublik Deutschland weiter wächst und deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben.
(Interview: Ralph Schweinfurth)

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