Ausschreibung und Vergabe

Müssen die Standplätze des Paulaner-Festzelts und des zweiten großen Festzelts, dem Schottenhamel-Zelt, EU-weit ausgeschrieben werden? Das verlangt ein Münchner Wirt. (Foto: dpa/SZ Photo, Florian Peljak)

22.04.2026

EU-Ausschreibung für Wiesn-Zelte? Ein Wirt wagt Vorstoß

Das Oktoberfest: der Stolz Münchens, traditionell, bayerisch. Aber: Muss die Stadt die Festzelte bald europaweit ausschreiben? Wankt die Tradition – oder ist es nur ein Sturm im Bierglas?

Ein Münchner Wirt greift die Vergabe der großen Oktoberfest-Zelte an - und stellt damit erstmals die bisherige Praxis infrage. Der Gastronom will erreichen, dass sich die Stadt München bei der Zuteilung zweier zentraler Festzelte künftig nach europäischem Vergaberecht richten muss. Das würde eine EU-weite Ausschreibung der Standplätze für beide Zelte - das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt - bedeuten, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. Die Mediengruppe "Münchner Merkur/tz" hatte darüber berichtet.

Von Wirte-Kollegen kommt postwendend Kritik. Ob die Zeltvergabe auf der Wiesn überhaupt unter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt, muss nun die Vergabekammer Südbayern klären. Dort ging laut Regierung von Oberbayern vergangene Woche der Antrag auf vergaberechtliche Nachprüfung der WE Gutshof GmbH ein, deren Geschäftsführer Alexander Egger ist.

Für andere Zelte und Feste "keine unmittelbaren Rechtswirkungen"

Eine Entscheidung soll den Angaben zufolge nach den gesetzlichen Vorgaben binnen fünf Wochen ergehen, also gegen Ende Mai. Wie auch immer das Verfahren ausgeht: "Für andere Standplätze auf dem Oktoberfest oder für andere Volksfeste hat eine Entscheidung der Vergabekammer keine unmittelbaren Rechtswirkungen", erläuterte die Regierung von Oberbayern. 

Die Stadt München vergibt die Plätze für Zelte bisher nach einem Punktesystem, das gelegentlich kritisiert und von der Stadt immer wieder angepasst wurde. Um die Vergabe von Zelten wurde auch schon vor Gericht gestritten. Die Forderung nach einer EU-weiten Ausschreibung ist aber neu.

"Bei der Vergabekammer ist der Antrag, die Zuteilung von Festzelten zu überprüfen, ein Novum", sagt der Sprecher der Regierung von Oberbayern, Wolfgang Rupp. "So eine Konstellation liegt uns das erste Mal vor." Rupp betonte zugleich: "Es ist das gute Recht, die Vergabekammer anzurufen. Wir prüfen den Antrag selbstverständlich unvoreingenommen und auf Basis der geltenden Gesetze."

Wirte: Oktoberfest nicht persönlichen Interessen opfern

Die Sprecher der großen Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, warnten vor einem Verlust von Tradition. Das Oktoberfest sei in seiner mehr als 200-jährigen Geschichte zu einem einzigartigen und schützenswerten Kulturgut geworden. Das dürfe nicht persönlichen Interessen geopfert werden. 

"Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden", sagte Schottenhamel, dessen Zelt von dem Antrag direkt betroffen ist. In dem ältesten Wiesn-Zelt, seit 1867 in Händen der Familie Schottenhamel, wird das Volksfest traditionell vom Oberbürgermeister mit dem Anzapfritual eröffnet.

Schottenhamel: Wiesn darf kein "Wischi-Waschi-Fest" werden

"Das Oktoberfest ist ein Stück bayerische Heimat und das sollten wir nicht opfern - und riskieren, dass daraus ein Wischi-Waschi-Fest wird", sagte Schottenhamel. Inselkammer ergänzte: "Die Wiesn steht für München, Bayern, unsere Werte und unsere Lebensart. Wir sollten diese Tradition nicht aushöhlen, denn dann wird das Oktoberfest irgendwann nicht mehr so sein, wie wir es schätzen und lieben."

Beide Sprecher wiesen darauf hin, dass 80 Prozent der Wiesn-Besucher aus München und dem Umland kommen. Die zahlreichen internationalen Gäste kämen deswegen gerne, "weil wir so sind wir sind, und weil sie hier unsere bayerische Kultur hautnah erleben können", sagte Schottenhamel.

Stadt München übt sich in Zurückhaltung 

Beim Wirtschaftsreferat, zuständig für das Oktoberfest, hieß es, man äußere sich nicht, da gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden könnten. In den vergangenen Jahrzehnten habe es mehrfach juristische Auseinandersetzungen um die Zulassung zur Wiesn gegeben. "Das Bewerbungsverfahren ist dabei mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden", erläuterte eine Sprecherin. Man sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Durchführung des Oktoberfestes gefährdet sei.

Egger und seine Frau Katrin Wickenhäuser-Egger, die seit Jahren die Münchner Stubn als kleines Wiesn-Zelt betreiben, wollen ein großes Zelt. Sie hatten im Januar schon für Unruhe gesorgt, weil sie sich - so jedenfalls wurde es damals kommuniziert - auf die Standplätze zweier großer Brauerei-Zelte beworben hatten, darunter das Paulaner-Zelt. Dieses bekommt heuer einen neuen Wirt; die Familie Stiftl soll es laut Paulaner übernehmen. Bei den großen Brauerei-Zelten schlägt bisher die Brauerei den Wirt vor, die Stadt prüft seine Eignung.

Paulaner teilte zu Eggers Vorstoß mit: "Wir haben den Antrag auf Überprüfung des Vergabeverfahrens gegen die Stadt München zur Kenntnis genommen und sind zuversichtlich, dass das Verfahren bestätigen wird, dass die Stadt München bei der Vergabe die anwendbaren rechtlichen Vorgaben eingehalten hat." Das Oktoberfest stehe seit seiner Gründung in enger Verbindung zur Münchner Brautradition. "Diese Tradition hat sich über Jahrhunderte bewährt und ist ein zentraler Bestandteil des Charakters der Wiesn."

Es ist nicht die erste Diskussion um die Traditionen des Oktoberfests. Anfang des Jahres sorgte ein Vorstoß von Bayerns Bierbrauerpräsident Georg Schneider für Wirbel. (dpa/BSZ)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Biolebensmittel umsatzsteuerfrei sein?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.