Bauen

Regelung der Abstandsflächen durch kommunale Satzungen. (Grafik: ByAK)

28.01.2021

Abstandsflächenregelung

Regelung der Abstandsflächen durch kommunale Satzungen

Am kommenden Montag, den 1. Februar 2021, tritt die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die Bayerische Architektenkammer hat sich dabei intensiv in den Novellierungsprozess eingebracht und sich kürzlich in einem Newsletter an ihre Mitglieder gewandt:

"Bereits jetzt zeigt sich jedoch, dass zahlreiche Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit die Abstandsflächen in ihren Gemeindegebieten durch Satzungen zu regeln, um so die gesetzlich vorgesehene Verkürzung auf 0,4 H  und eine damit verbundene bauliche Verdichtung zu vermeiden. Es zeichnet sich ab, dass die Kommunen hierbei keine einheitlichen Regelungen schaffen, sondern individuelle Lösungen suchen. Oft werden dabei die Ortsteile nicht individuell betrachtet, sondern ein einheitliches Maß für das gesamte Gemeindegebiet vorgegeben. Selbstverständlich werden wohl im Rahmen von Bebauungsplänen vorgegebene Abstandsflächen Vorrang haben, auch das Instrument der Abweichung wird in einigen Fällen ein angezeigtes Mittel sein, um dichter bauen zu können. Alles in allem dürfte die künftige Planungsarbeit aber aufwendiger werden, da jetzt zusätzlich zu den Regelungen der BayBO immer auch noch das jeweilige kommunale Abstandsflächenrecht zu beachten ist.

Umso mehr erfordert diese Entwicklung Sachverstand und fachliche Unterstützung vor Ort.

Plant eine Gemeinde nun örtliche Satzungen zum Abstandsflächenrecht aufzustellen, so müssen notwendige Voruntersuchungen sorgfältig durchgeführt werden. Auch der Satzungstext muss gut begründet werden, um rechtssicher und normenkontrollfest zu sein. Schließlich sind auch Klagen gegen solche Satzungen möglich. Sinnvoll wäre zudem eine Beteiligung der Bürger.

Sofern eher kurzfristig erste Abstandsflächensatzungen auf den Weg gebracht werden, ist davon auszugehen, dass diese Aspekte nicht immer ausreichende Beachtung finden. Umso entscheidender ist es in einem zweiten Schritt die Gemeinden dahingehend zu beraten, passgenaues Abstandsflächenrecht vor Ort zu schaffen. Hierbei sollte den Anliegen des Flächensparens und der Wohnraumbeschaffung gleichermaßen Rechnung getragen werden.

Dieser Prozess bietet die Chance für Stadtplaner und Architekten aller Fachrichtungen, sich an der örtlichen Bauleitplanung noch aktiver als bisher zu beteiligen. Gegebenenfalls wird auch in „Ihrer“ Gemeinde bereits an einer Abstandsflächensatzung gearbeitet. Deshalb der Appell der Bayerischen Architektenkammer an ihre Mitglieder: "Bringen Sie sich ein! Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf und bieten Sie gegebenenfalls ihre Expertise an, um die kommunalen Entscheidungsträger zu beraten, wenn es um die Erarbeitung von Bauleitplänen oder den Erlass von Satzungen auf Basis des neuen Abstandflächenrechts geht." (BSZ)

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