Bauen

Baukindergeld hilft beim Erwerb von Wohneigentum. (Foto: BDF/Hanse Haus)

02.06.2020

Baukindergeld verlängern

Fertighaushersteller: „Baukindergeld muss um ein Jahr verlängert werden“

Zur Unterstützung von Familien, die Wohneigentum bauen oder kaufen möchten, hat die Bundesregierung im Jahr 2018 das Baukindergeld ins Leben gerufen. Dieses kann – Stand heute – nur bis Ende 2020 beantragt werden. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) plädiert für eine Verlängerung: „Das Gesamt-Fördervolumen von rund zehn Milliarden Euro ist nach unseren Informationen noch bei weitem nicht ausgeschöpft. Deshalb plädieren wir dafür, dass der Förderzeitraum nicht zum 31. Dezember 2020 endet, sondern mindestens um ein Jahr verlängert wird“, so BDF-Präsident Hans Volker Noller.

Der BDF hat sich über viele Jahre für die Einführung eines Baukindergeldes stark gemacht, ehe die staatliche Förderung im September 2018 eingeführt wurde. Seitdem sei das Baukindergeld für Baufamilien, die Bauwirtschaft und die Bundesregierung eine Erfolgsgeschichte, die jetzt nicht enden dürfe. „Die Förderung ist neben der aktiven und direkten Familienförderung auch ein nachhaltiger Impuls für die Wirtschaft insgesamt – gerade in Zeiten der Corona-Krise. So unterstützt sie die dringend notwendige Neubautätigkeit und ist Konjunkturmotor und Wachstumsgarant“, betont Noller und erklärt weiter: „Die zur Verfügung gestellten Gelder können bis Jahresende überhaupt nicht abgerufen werden, was auch an langen Bearbeitungszeiten in den Behörden – Baugenehmigungen und Zusage des Baukindergeldes – liegt. Darunter dürfen die bauwilligen Familien nicht leiden.“ Der BDF-Präsident fordert, dass die im Bundeshaushalt für das Baukindergeld bereitgestellten Mittel schließlich auch für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden sollten. (BSZ)

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