Bauen

Das neungeschossige Haus Eurydike. (Foto: BLfD, Michael Forstner)

09.07.2018

Jetzt ein Baudenkmal

Neu in der Bayerischen Denkmalliste: Orpheus & Eurydike

Orpheus und Eurydike sind jetzt Baudenkmäler: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat die Wohnanlage in München-Schwabing in die Denkmalliste nachgetragen. Sie entstand in den Jahren 1971 bis 1973, nach einem Entwurf der Architekten Jürgen Freiherr von Gagern, Peter Ludwig und Udo von der Mühlen. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäudekomplexen: dem 13-stöckigen Hochhaus Orpheus und dem aus zwei Flügeln zusammengesetzten neungeschossigen Haus Eurydike. In beiden gibt es Wohnungen unterschiedlichen Zuschnitts; in das Hochhaus wurden zudem eine Tankstelle und ein Restaurant integriert. Die Anlage ist durch unterschiedlich gestaltete Balkone geprägt, sie geben den Fassaden ihre besondere Dynamik. Orpheus und Eurydike sind durch eine von Gottfried Hansjakob gestaltete Gartenanlage miteinander verbunden.

Der Nachtrag von Orpheus und Eurydike erfolgte aufgrund ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung: Es handelt sich um die erste große Wohnanlage, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Nordosten Schwabings entstand. Sie ist eng verbunden mit dem Wachstum Münchens im Zuge der Olympischen Spiele 1972. Die in Sichtbeton errichteten Bauten mit ihren abwechslungsreichen Fassaden sind typische Beispiele für die Wohnhausarchitektur des sogenannten Brutalismus (von frz.: „beton brût“; dt.: roher Beton - Sichtbeton). Ihre Architektur greift gestalterische Elemente der Unité d’habitation des französischen Architekten Le Corbusier auf.

Ein Denkmal, so definiert es das Bayerische Denkmalschutzgesetz, ist eine „vom Menschen geschaffene Sache aus vergangener Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ Die „vergangene Zeit“ beschreibt einen Zeitraum von etwa einer Generation – der zeitliche Abstand zu den Bauten aus den 1960er und 1970er Jahren ist inzwischen also groß genug, um sie auf eine mögliche Denkmaleigenschaft hin zu untersuchen.

Die Denkmalliste bildet immer eine Momentaufnahme ab, die den aktuellen Denkmalbestand umfasst. Das BLfD aktualisiert sie laufend. Informationen zu allen Denkmälern in Bayern sind über den Bayerischen Denkmal-Atlas online verfügbar: www.denkmal.bayern.de – tagesaktuell, mit Karten, Bildern und Beschreibungen. (BSZ)

Das 13-stöckige Hochhaus Orpheus - Foto: BLfD, Michale Forstner)

Kommentare (2)

  1. Bruno am 21.07.2018
    Es ist erfreulich und lobenswert, dass dieser Komplex jetzt unter Schutz steht. Angesichts einer Ästhetik die nicht von allen spontan verstanden wird und angesichts der fast spekulativen Bausituation in München war es bestimmt die beste Entscheidung. Es handelt sich auch um illustre Architektennamen.
  2. Bruno am 21.07.2018
    Die Entscheidung, diese Wohnalage unter Denkmalschutz zu stellen ist sehr erfreulich und lobenswert. Sie ist ein interessantes Modell für ein positives Wohnmodell und sicher schützenswert, da sie nicht dem konventionellen ästhetischen Modell entspricht und deshalb bei der heutigen Bauwut in München schon gefährdet sein könnte.
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