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Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die sich aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben können. Das bedeutet im Klartext: Ist die Baustelle zum Beispiel schlecht beleuchtet oder generell ungenügend abgesichert, wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Klettern Kinder in der Nacht auf das Baugerüst und verletzen sich, haftet somit der Bauherr im vollen Umfang. Das Warnschild „Betreten der Baustelle verboten“ entlässt den Bauherren nicht aus seiner Verantwortung.
In der Regel wird die Verkehrssicherungspflicht zwar auf das ausführende Bauunternehmen übertragen, das Tückische daran ist jedoch, dass der Bauherr wiederum für die Überwachung des Bauunternehmens verantwortlich ist. Also ist der Bauherr nahezu immer in der Verantwortung. Juristisch begibt sich der Bauherr somit auf dünnes Eis. Viele Bauherren begehen zudem den Fehler indem sie glauben, dass der notwendige Schutz bereits durch die Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt ist. Es ist zwar richtig, dass in der Privat-Haftpflicht ein Versicherungsschutz für die Bauphase enthalten ist, jedoch sind dabei in der Regel nur kleinere Bausummen von maximal 100.000 Euro abgesichert. Deshalb eignet sich die Haftpflicht-Versicherung vor allem für Umbauten oder kleinere Baumaßnahmen. Versicherungsschutz für einen Neubau gibt sie in vielen Fällen nicht.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte unbedingt bei dem Versicherer nachgefragt werden, wie hoch die Bausumme innerhalb der Privat-Haftpflicht definiert ist. Zu dieser Thematik gibt es ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Bamberg (21.02.2013 – 1 U 146/12). Demzufolge sind in einem konkreten Fall Schäden Dritter, die aus Umbau- oder Bauarbeiten entstehen, nur dann durch die Privat-Haftpflicht abgedeckt, wenn die Bausumme 50.000 Euro nicht überschreitet. Nach dem Urteil sind sogar Materialkosten und Eigenleistungen des Versicherungsnehmers in die Gesamtberechnung der Bausumme noch einzubeziehen.
Mögliche Schadens-Szenarien könnten wie folgt aussehen: Ein Handwerker verletzt sich durch einen herabfallenden Ziegelstein schwer. Verantwortlich hierfür ist der Bauherr, weil der Unfall mit Hilfe einer besseren Absicherung hätte verhindert werden können. Ohne eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung kann sehr schnell seine finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen. Doch nicht nur Personenschäden sind durch die Bauherrenhaftpflicht abgesichert. Im Rahmen der Bauarbeiten können Nachbargebäude oder parkende Autos beschädigt werden und die Schäden können in die Tausende gehen. Sei es durch menschliches Versagen oder durch ein heftiges Unwetter. Auch diese Schäden sind durch eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Die Kosten sind dabei überschaubar, je nach Anbieter, Laufzeit und Bausumme variieren die Prämien. Zur Orientierung gilt aber die Faustformel „1 Promille der Baukosten“ – also ist bei Baukosten von 300.000 Euro eine Einmalzahlung von etwa 300,- Euro fällig.
Ein Tipp: Viele Hausbau-Unternehmen haben oftmals die wichtigsten Sicherungsleistungen – darunter auch die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung – im Kaufpreis inkludiert und nehmen den Bauherrenschutz sehr ernst. Ein Vergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich somit auf jedem Fall. (Forian Haas - der Autor ist Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.)
(Florian Haas - Foto: Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.)



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