Bauen

Dieter Räsch. (Foto: Tobias Hase)

18.05.2020

„Sorgfältig planen und umsetzen“

Kammer-Kolumne von Dieter Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, zur Covid-19-Handlungshilfe für Baustellen

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine neue Handlungshilfe zum Umgang mit der Gefährdung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern veröffentlicht. Die vom Arbeitskreis Baustellenkoordination der Kammer entwickelte Handlungsempfehlung ergänzt das am 16. April 2020 veröffentlichte Positionspapier „3 Punkte zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen“ von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau, Architektenkammer, Bauindustrie und Baugewerbe.

In Zeiten der Corona-Pandemie sind wir gezwungen, eine neue Art des Zusammenlebens zu erlernen und müssen uns mit einem bisher nicht gekannten Lebensgefühl zufriedengeben.

Die Politik gibt den Takt vor – leider nicht immer länderübergreifend einheitlich. Es entstehen so vielfach Verunsicherungen und manchmal auch das Gefühl der Ungleichbehandlung.

Die Presse und auch alle Verbände, Kammern, Institutionen fühlen sich zu Recht gefordert, für ihre Klientel die politisch getroffenen Vorgaben auszuformulieren und die Möglichkeiten der Umsetzungen zu beschreiben. Dadurch entsteht eine Fülle an – nicht immer deckungsgleichen – Informationen durch die verschiedenen Akteure. Es ist richtigerweise entschieden worden, in ganz Deutschland – unter Einhaltung coronabedingter Schutzmaßnahmen – die Baustellen weiterzuführen.

Viele Vorgaben
und Empfehlungen

Im täglichen Baustellenbetrieb sind jedoch viele Vorgaben und Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen deutlich schwieriger realisierbar als im privaten Bereich. Abstand halten, Vereinzelung oder Desinfektion von Werkzeug und Arbeitsmaterial – all das muss sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Gerade auch die notwendige gleichzeitige Tätigkeit mehrerer Akteure und Firmen stellt die Baubranche vor Herausforderungen. Es muss auch klar sein, wer die notwendigen Maßnahmen vorgeben und überwachen muss. Die relevanten Informationen zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zusammengefasst.

Die Handlungshilfe gibt konkrete Empfehlungen für technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen und konkretisiert die notwendigen Maßnahmen und Pflichten von Bauherren und Auftraggebern sowie der Koordinatoren nach Baustellenverordnung.

Auf die Grundlagen und Verantwortlichkeiten zum Arbeitsschutz im Pandemiefall, basierend auf den aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), wird darin Bezug genommen. Auch wird berücksichtigt, dass nur im Zusammenwirken aller zeitgleich Tätigen – Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauherr, Arbeitgeber und Firmen – ein ausreichender Arbeitsschutz gewährleistet werden kann.
Wesentliche, vom Auftraggeber und deren Beschäftigten einzuhaltende Maßnahmen sind:
– Arbeitsorganisation auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen durch den Arbeitgeber;
– Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen. Wo das nicht möglich ist, ist das Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutzes zwingend;
– räumliche und zeitliche Trennung verschiedener Arbeitsgruppen, Arbeitsabläufe und Abstand zu Lieferdiensten;
– Besprechungen reduzieren, nach Möglichkeit als Telefon- und Videokonferenz durchführen;
– Schutzausrüstungen gemäß Gefährdungsbeurteilung personengebunden bereithalten;
– Sanitärräume, Sozialräume, Unterkünfte, Fahrzeuge, Handwerkszeug gemäß Arbeitsanweisung mindestens einmal täglich desinfizieren, reinigen und Art der Belegung und Nutzung organisieren sowie
– Kontaktpersonen dokumentieren und besonders gefährdete oder psychisch belastete Personen auf Beratungsmöglichkeiten (Betriebsarzt) hinweisen.

Alles das – im Detail unter www.bayika.de/de/download nachzulesen – gewährt eine gute, den Umständen angepasste Organisation, Koordination und Kontrolle der Baustelle.

Durch Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen wird das Risiko einer Infektion minimiert, wodurch auch weitere Einschränkungen des Baubetriebs oder gar ein Baustopp vermieden werden können. Die Einhaltung der Maßnahmen liegt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten.

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