Kommunales

Der Freistaat hat bei den sogenannten Hebesätzen mit die niedrigsten Werte unter den Flächenländern. (Foto: dpa/Friso Gentsch)

17.09.2020

Bayerische Kommunen bei Steuern bescheiden

Neue Studie der Wirtschaftsprüfer von EY

Die bayerischen Kommunen sind bei der Erhebung von Steuern im bundesweiten Vergleich bescheiden. Bei Grund- und Gewerbesteuer - den beiden wichtigsten Steuerarten, auf deren Höhe sie direkten Einfluss haben - haben sie bei den sogenannten Hebesätzen mit die niedrigsten Werte unter den Flächenländern, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Wirtschaftsprüfers EY hervorgeht.

Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Bayern lag 2019 demnach bei 340 Punkten. Nur in Brandenburg ist er noch niedriger. Am höchsten fällt er in Nordrhein-Westfalen mit 451 Punkten aus, der bundesweite Durchschnitt liegt bei 364. Den höchsten Hebesatz in Bayern hat München mit 490 Punkten, den niedrigsten gibt es mit 230 Punkten in Kemnath, Rettenbach und Wolfertschwend

An der Spitze liegt Nordrhein-Westfalen

Bei der Grundsteuer B lag der durchschnittliche Hebesatz in Bayern vergangenes Jahr bei 347 Punkten, auch hier ist er nur in einem Flächenland niedriger - diesmal in Schleswig-Holstein. Am höchsten ist er erneut in Nordrhein-Westfalen mit 546 Punkten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 380. Den niedrigsten Wert im Freistaat gibt es in Gundremmingen mit 150, den höchsten mit je 650 in Gnotzheim, Meinheim und Oberickelsheim.

2019 war die Gewerbesteuer die wichtigste Steuerquelle der Kommunen in den Flächenstaaten, die Grundsteuer B die drittwichtigste. Zusammen brachten sie rund 55 Milliarden ein. Die Hebesätze werden dabei von den Kommunen selbst bestimmt. Sie dienen bei der Berechnung als Multiplikator. Ein doppelt so hoher Hebesatz bei der Gewerbesteuer bedeutet beispielsweise, dass ein Unternehmen bei gleichem Gewinn doppelt so viel Gewerbesteuer bezahlen muss. (dpa)

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