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Entzündung der ersten Chanukka-Kerze vor der Synagoge am St.-Jakobs-Platz in München: Die Zeremonie der Israelitischen Kultusgemeinde verlief unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen friedlich. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

15.12.2025

Bayern: Keine konkrete Gefahr für Chanukka-Feiern

Nach den tödlichen Schüssen bei einer Chanukka-Feier in Sydney haben die Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Feste. In Münchens Innenstadt verlief die Entzündung der ersten Kerze mit einer Schweigeminute friedlich

Nach den tödlichen Schüssen bei einer Chanukka-Feier in Sydney sehen Bayerns Behörden keine konkrete Gefahr für jüdische Feste im Freistaat. „Uns liegen derzeit keine konkreten Gefährdungserkenntnisse vor“, teilte das bayerische Innenministerium mit. Für Juden und Israelis sowie für jüdische Einrichtungen in Deutschland bleibe die abstrakte Gefahr laut Bundeskriminalamt aber hoch.

Derweil verlief am Nachmittag die Entzündung der ersten Kerze an der Chanukkia, dem achtarmigen Chanukka-Leuchter der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), vor der Synagoge auf dem St.-Jakobs-Platz in der Münchner Innenstadt ohne Vorfälle. IKG-Präsidentin Charlotte Knobloch rief dabei zu einer Schweigeminute für die Opfer des Anschlags von Sydney auf.

Entzündung des Chanukka-Leuchters in München ohne Störung

In München gibt es aus Anlass des jüdischen Lichterfests in diesem Jahr vier öffentlich aufgestellte Chanukka-Leuchter. Das Fest erinnert an die Zurückeroberung des Tempels in Jerusalem. Bei dessen Wiedereinweihung (Hebräisch: Chanukka) brannte laut Überlieferung im Leuchter das geweihte Öl acht Tage lang.

Bayerns Polizei sei deshalb noch am Sonntag gebeten worden, Einsatzkräfte, die Juden und jüdische Einrichtungen schützen sollen, „entsprechend zu sensibilisieren“, teilte das Innenministerium mit. „Die zuständigen Polizeipräsidien ergreifen alle notwendigen Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Chanukka-Feierlichkeiten.“

Sicherheitslage bleibt volatil

Sollte sich die Sicherheitslage verschärfen, werde die Polizei „unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der jüdischen und israelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicherzustellen“. Über Art und Umfang der Schutzmaßnahmen könne das Ministerium aus Gründen der Geheimhaltung keine näheren Auskünfte geben. (dpa)

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