Kommunales

Die artgerechte Pflege von Schnappschildkröten wie Schnappi ist extrem teuer. (Foto: Stäbler)

07.08.2026

Bei Schnappi schnappte die Kostenfalle zu - Kommune streitet mit Auffangstation für Fundtiere

Die Unterbringung von Fundtieren kann für Kommunen teuer werden – ein Gericht entschied nun zugunsten der oberbayerischen Stadt Olching

Wer zahlt für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren? Die Kommune oder das Tierasyl? Immer wieder kommt diese Frage auf. Die Stadt Olching wollte eine 8500-Euro-Rechnung für die Unterbringung einer Schildkröte in einem Tierasyl nicht voll bezahlen. Die Auffangstation zog deshalb vor das Verwaltungsgericht München – und verlor.

Schnappi geht es gut. Das sei an dieser Stelle vorausgeschickt, bevor es zum juristischen Hickhack um die Schnappschildkröte geht, die vor zwei Jahren bei einem Hochwasser in Olching im Landkreis Fürstenfeldbruck angespült wurde. Das Fundtier kam damals in die Auffangstation für Reptilien nach München und lebt dort seither in der bundesweit größten Anlage ihrer Art – zusammen mit mehr als 40 Artgenossen.

Viele bayerische Kommunen betroffen

Die Pflege dieser Schnappschildkröten, deren Haltung in Deutschland verboten ist, kostet viel Geld. Die Reptilienauffangstation stellte der Stadt Olching deshalb für die ersten sechs Monate der Unterbringung rund 8500 Euro in Rechnung. Seit 2023 verfährt die Einrichtung bei allen bayerischen Kommunen so.

Die Stadt hielt die Forderung jedoch für überhöht und zahlte lediglich gut 2000 Euro für 28 Tage Unterbringung – so wie es zuvor üblich gewesen war. Auch bei einer nach dem Hochwasser abgegebenen Schmuckschildkröte verweigerte sie eine Zahlung über sechs Monate. Die Auffangstation verklagte daraufhin die Kommune.

Richter sieht Polizei in der Pflicht

Vor dem Verwaltungsgericht München nahm der Fall jedoch eine unerwartete Wendung. Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff erklärte, bei Schnappschildkröte „Schnappi“ sei nicht die Stadt Olching zuständig. Das Tier sei von der Polizei in die Auffangstation gebracht worden. Deshalb handele es sich nicht um eine Fundsache, sondern um eine Sicherstellung nach dem Polizeiaufgabengesetz.

Der Richter schlug einen Vergleich vor. Für die Schmuckschildkröte sollte die Stadt weitere rund 2100 Euro zahlen. Für Schnappi dagegen sah er keinen zusätzlichen Zahlungsanspruch. Die Anwältin der Stadt schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Auffangstation kündigt Konsequenzen an

Daraufhin zog die Reptilienauffangstation ihre Klage zurück. Einrichtungsleiter Markus Baur kündigte noch im Gerichtssaal an, künftig keine Tiere aus Olching mehr anzunehmen. „Die sollen sich selber drum kümmern“, sagte der Tierarzt.

Nach Angaben der Auffangstation haben mehr als 90 Prozent der bayerischen Kommunen der neuen Abrechnung über sechs Monate zugestimmt. Ein Urteil wollte die Einrichtung vermeiden, weil andere Städte und Gemeinden daraus womöglich einen Präzedenzfall für kürzere Zahlungszeiträume hätten ableiten können. Ob es in einem anderen Verfahren zu einer erneuten Klage kommt, ist noch offen. (Patrik Stäbler)

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