Kommunales

Wer bisher Nutznießer war, für den gilt Bestandsschutz. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September 2018 gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu. (Foto: dpa)

22.08.2018

Bezirk Oberbayern übernimmt ambulante Hilfe zur Pflege

Bisher waren dafür die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig

Sich daheim pflegen lassen wird immer teurer und das hat drei Gründe: Erstens werden auch in Bayern die Menschen immer älter, damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Gleichzeitig leben immer mehr ältere Menschen nicht mehr im Kreise ihrer Familien. Und drittens sind Fachkräfte in der Pflege knapp, also steigen in dieser Branche die Löhne. Wer nun die ambulante Pflege nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann, für den springt die Sozialhilfe ein.

Bisher waren in Oberbayern für die Organisation dieser Aufgabe die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Doch das wird sich ändern. Künftig übernimmt der Bezirk diese Aufgabe, festgelegt wurde das im bayerischen Teilhabegesetz I. Die Übergabe erfolgt in zwei Stufen. Bereits zum 1. September 2018 übertragen sie die Landkreise München, Dachau, Fürstenfeldbruck und Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Zum 1. Januar 2019 folgen dann alle übrigen oberbayerischen Landkreise und die beiden übrigen kreisfreien Städte, also Ingolstadt und die Landeshauptstadt München.

Jährliche Kosten zwischen 70 und 75 Millionen Euro


Man habe sich bewusst für ein schrittweises Vorgehen entschieden, erläutert Constanze Mauermayer, die Sprecherin des Bezirks Oberbayern. Auf diese Weise ließen sich im kleineren Rahmen Erfahrungen sammeln. Denn das Projekt ist eine der wohl größten Kompetenzübertragungen zwischen öffentlichen Verwaltungen seit Jahrzehnten. „Wir haben uns aber gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, versichert Bezirkstagspräsident Josef Mederer (CSU).

Allein für die Stadt Ingolstadt werden schätzungsweise Daten von rund 400 Menschen übertragen. Dabei befindet sich die entsprechende Abteilung in der Bezirksverwaltung erst im Aufbau. Die nötigen Mitarbeiter müssen parallel eingestellt und geschult werden. Denn auf das bisherige Personal bei den Landratsämtern könne man nicht zurückgreifen, so Constanze Mauermayer. „Freiwillig wechselt da niemand von Eichstätt oder Neuburg nach München. Und gleichzeitig herrscht ja auch in vielen Kreisverwaltungen Personalmangel – die Mitarbeiter werden also umgehend für andere Aufgaben benötigt.“

Gleichzeitig wechseln auch alle stationären Hilfen zur Pflege unterhalb Pflegegrad II von den Kreisen zur Bezirksverwaltung. Der Bezirk Oberbayern rechnet für sein neues Aufgabengebiet mit jährlichen Kosten zwischen 70 und 75 Millionen Euro.Für bisherige Nutznießer garantiert der Bezirk Bestandsschutz. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüfe man die Voraussetzungen aber ne, so Mauermayer. (André Paul)

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