Kommunales

Das Rathaus von Reit im Winkl (Landkreis Traunstein): Die Kommunen im Freistaat und in ganz Deutschland ächzen unter der Ausgabenlast. (Foto: picture alliance / imageBROKER | Torsten Krüger)

30.10.2025

Kommunaler Finanzausgleich: 4,7 Milliarden Euro mehr für Bayerns Städte und Gemeinden

Freistaat und kommunale Familie einigen sich beim kommunalen Finanzausgleich. Doch der Reformbedarf bleibt

„Wären wir in den Vereinigten Staaten würde ich sagen: we have a deal and it’s a very great deal“, sagt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) zum Ergebnis der diesjährigen Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich. Bayerns Kommunen stehen im kommenden Jahr 4,7 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Der kommunale Finanzausgleich 2026 steigt um 846 Millionen auf 12,83 Milliarden Euro. Gleichzeitig stellt der Freistaat im nächsten Jahr 3,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen für Bayerns Kommunen bereit.

„Dies bringt einen massiven Schub für die kommunalen Investitionen und starke Impulse für unsere Wirtschaft. Die schwache Entwicklung bei den Steuereinnahmen und die stetig wachsende Ausgabendynamik stellen alle kommunalen Ebenen – ebenso wie den Freistaat – vor große Herausforderungen. Der Freistaat hat versprochen zu helfen und wir haben Wort gehalten – auch wenn es ein großer Klimmzug für den bayerischen Staatshaushalt ist“, so Füracker.

Personal- und Sozialausgaben steigen erheblich

Die Ausgaben der Kommunen in den Verwaltungshaushalten, also insbesondere Personal- und Sozialausgaben, steigen dem Finanzminister zufolge erheblich an. Das sei ein Vermächtnis der ehemaligen Ampel-Regierung, die Kommunen enorm teure Aufgaben aufgebürdet habe, ohne gleichzeitig eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund sicherzustellen. „Wir haben daher in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf die Verwaltungshaushalte gelegt. Wir waren uns auf allen Ebenen einig, dass die Bezirke hier besonderer Unterstützung bedürfen. Daher erhöhen wir die Zuweisungen an die Bezirke im nächsten Jahr um 480 Millionen Euro auf 1,32 Milliarden Euro – ein wuchtiges Plus von 57,4 Prozent“, erklärt Füracker. Dadurch würden auch die Landkreise und kreisfreien Städte und mittelbar die Gemeinden als Umlagezahler deutlich entlastet.

Zudem werde der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund im Doppelhaushalt 2026/27 von 13 Prozent auf 13,5 Prozent angehoben. „Dies geschieht in zwei Schritten: Wir erhöhen den Kommunalanteil in 2026 um 0,3 Prozentpunkte und in 2027 um 0,2 Prozentpunkte“, verdeutlicht der Finanzminister. Dies führe zu einer dauerhaften strukturellen Verbesserung für die Kommunen. „Die Schlüsselzuweisungen, als die zentrale Leistung im kommunalen Finanzausgleich, steigen dadurch im Jahr 2026 auf knapp 5 Milliarden Euro“, erläutert Füracker.

Die Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbände haben sich auch über die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts verständigt. Für die Kommunen stehen bereits im Jahr 2026 rund 3,9 Milliarden Euro bereit. Damit werden zum einen bestehende Förderprogramme, wie etwa die kommunale Hochbauförderung und die Krankenhausinvestitionsförderung, verstärkt. 2 Milliarden Euro – und damit mehr als die Hälfte der Mittel – werden den Kommunen in Form eines pauschalen Investitionsbudgets zur Verfügung gestellt. Diese können von den Kommunen je nach Bedarf ab dem Jahr 2026 oder in den kommenden Jahren abgerufen werden.

Keine fixe Kommunalquote

Der Kommunalanteil am Sondervermögen Infrastruktur soll über die ganze Laufzeit betrachtet zwischen 60 und 70 Prozent liegen. Auf die Vorabfestlegung einer fixen Kommunalquote wurde bewusst verzichtet, um auch in den Folgejahren flexibel agieren zu können.

Markus Pannermayr (CSU), Vorsitzender des Bayerischen Städtetags und diesjähriger Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände betont: „Das ist in schwierigen Zeiten ein kraftvolles Signal an die Kommunen. Dies erleichtert die kommunalen Haushaltsplanungen für das nächste Jahr.“ Trotz geringer Spielräume konnten für alle kommunalen Ebenen Verbesserungen erreicht werden. 

Bayerns Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) betont, dass jetzt dringend Reformen in allen gesellschaftlichen Bereichen erfolgen müssen. Dies sei mit dem Bund umzusetzen.

Das sieht auch Thomas Karmasin (CSU), Präsident des Bayerischen Landkreistags, so: „Wir haben heute eine richtig große Infusion bekommen vom Freistaat. Aber die Blutung ist nicht gestillt.“ Darum seien jetzt dingend Verhandlungen mit dem Bund gefordert, um den Sozialstaat zu reformieren.

„Die Bezirke könnten jetzt eigentlich jubeln“, sagt Franz Löffler (CSU), Präsident des Bayerischen Bezirketags. Denn ohne das Geld des Freistaats „wären wir der Investitonsverhinderer in Bayern“. Aber ohne Reformen im Sozialen seien die Kommunalfinanzen in Zukunft nicht zu stemmen. (rs)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll begleitetes Trinken ab 14 Jahren verboten werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.