Kommunales

Die gesundheitliche Belastung durch Abgase ist enorm. (Foto: dpa)

03.09.2019

EuGH diskutiert über mögliche Zwangshaft gegen deutsche Politiker

Müssen deutsche Politiker hinter Gitter, wenn sie keine Dieselfahrverbote verhängen? Damit befasst sich jetzt das höchste EU-Gericht

Die Frage, ob deutsche Spitzenpolitiker mit Androhung von Haft zur Verhängung von Diesel-Fahrverboten in Großstädten gezwungen werden können, beschäftigt am Dienstag (14.30) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In einer mündlichen Verhandlung geht es um eine Anfrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an die höchsten EU-Richter, ob eine Zwangshaft nach EU-Recht möglich oder sogar nötig sei. Ziel der Haft soll es sein, unter anderem den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zur Umsetzung eines sieben Jahre alten Urteils zu zwingen.

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte das Verwaltungsgericht München 2012 den Freistaat zur Aufstellung eines neuen Luftreinhalteplans verurteilt. Er sollte auf bestimmten besonders belasteten Straßen auch Fahrverbote für Diesel-Autos vorsehen. Die bayerische Regierung hatte Fahrverbote jedoch immer abgelehnt. Die Umwelthilfe hatte deswegen Zwangsgelder gegen die Regierung erwirkt, um diese zur Umsetzung des Urteils zu bewegen.

"Jede erforderliche Maßnahme zu erlassen"

In dem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes heißt es, die Zwangsgelder zeigten keinerlei Wirkung, weil sie vom bayerischen Staat in die bayerische Staatskasse gezahlt werden müssten - also lediglich innerhalb des Haushalts umgebucht würden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist in seiner Frage an den EuGH darauf hin, dass ein Zwangsgeld gegen Amtsträger nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts im deutschen Recht nicht vorgesehen sei. Allerdings seien die Gerichte in den EU-Ländern gemäß einem EuGH-Urteil von 2014 verpflichtet, "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen", um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sicherzustellen. Zudem sei die "Nichtbefolgung rechtskräftiger Entscheidungen durch die öffentliche Gewalt" mit EU-Recht unvereinbar.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert vom Verwaltungsgerichtshof nicht nur Zwangshaft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Söder und hohe Beamte aus den zuständigen Ministerien. In einem ähnlichen Verfahren verlangt sie auch Zwangshaft gegen den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Auch für dieses Verfahren ist das Urteil des EuGH, das erst in einigen Wochen oder Monaten erwartet wird, wichtig. Die mit 15 Richtern besetzte große Kammer befragt am Dienstag lediglich die Verfahrensbeteiligten. (dpa)

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