Kommunales

In Bachhagel muss die Gemeinderatswahl nach einem Verstoß gegen das Wahlgeheimnis wiederholt werden. (Foto: dpa/Daniel Vogl)

08.07.2026

Gemeinderatswahl in Bachhagel ungültig – Nachwahl nötig

Panne bei der Wahl: Die Wählergemeinschaft Burghagel ist raus. Bis zur Nachwahl regiert nur der Bürgermeister – und die Gemeinde steht vor einer ungewohnten Zeit

Vier Monate nach der Kommunalwahl in Bayern hat das Landratsamt Dillingen an der Donau die Gemeinderatswahl im schwäbischen Bachhagel für ungültig erklärt. Die Kandidatinnen und Kandidaten der Wählergemeinschaft Burghagel seien entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht in geheimer Wahl bestimmt worden, erklärte die Behörde. Vielmehr seien sie offen per Handzeichen gewählt worden. Daher müsse nun eine Nachwahl für den Gemeinderat stattfinden. Einen Termin dafür nannte das Landratsamt zunächst nicht, vermutlich werde es aber Herbst werden.

Die etwa 1.880 Wahlberechtigten werden wie auch vor der Kommunalwahl am 8. März erneut Wahlbenachrichtigungen erhalten und hätten dann auch die Gelegenheit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wählergemeinschaft darf nicht mehr antreten

Zur Nachwahl dürfen den Angaben zufolge nur noch die Parteien und Wählergruppen antreten, die bereits zur ursprünglichen Wahl ihre Wahlvorschläge korrekt eingereicht haben und zur Wahl zugelassen waren. Die Wählergemeinschaft Burghagel kann bei der Nachwahl nicht mehr gewählt werden. Im aktuellen Gemeinderat gehören ihr drei von 14 Sitzen.

Der im März gewählte Gemeinderat kann nun noch so lange Beschlüsse fassen, bis der Bescheid des Landratsamtes vom 8. Juli zur Aufhebung der Wahl Bestandskraft hat. Diese tritt ein, wenn der Bescheid nicht innerhalb eines Monats nach seinem Erlass angefochten wird.

Auch Karlstein am Main betroffen

Danach muss die Gemeinde mit ihren etwa 2.430 Einwohnern bis zur Nachwahl ohne Gemeinderat auskommen. In dieser Zeit dürfe der Bürgermeister die Geschäfte der Gemeinde selbstständig fortführen, hieß es. Nach der erneuten Wahl werde die Amtszeit des neuen Gemeinderats turnusgemäß am 30. April 2032 enden.

Weil gegen den Wahlgrundsatz einer geheimen Wahl verstoßen wurde, müssen auch die Bürgerinnen und Bürger in Karlstein am Main (Landkreis Aschaffenburg) erneut ihren Gemeinderat wählen. Das Landratsamt Aschaffenburg hatte bei einer Nachprüfung der Wahlunterlagen und Protokolle festgestellt, dass die Kandidaten der Wählergruppe Freie Wählergemeinschaft Karlstein e.V. (FWK) bei ihrer Aufstellungsversammlung ebenfalls offen per Handzeichen gewählt worden waren. Auch hier wird der Wahltermin frühestens im Herbst sein. (dpa)

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