Kommunales

Die Jugendorganisation der AfD hat gerichtlich die Durchführung einer Veranstaltung in München durchgesetzt. Somit durfte die bayerische Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner bei dem Frühshoppen der Jungen Alternative Bayern in einer Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage auftreten. (Foto: dpa/Matthias Balk)

06.05.2019

Hausverbot aufgehoben

Gericht erlaubt AfD-Veranstaltung in München

Die Jugendorganisation der AfD hat gerichtlich die Durchführung einer Veranstaltung in München durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht in der bayerischen Landeshauptstadt hob die Hausverbote auf, die von der Stadt gegen Redner der AfD ausgesprochen worden waren. Damit durften am Sonntag unter anderen der Thüringer Parteichef Björn Höcke und die bayerische Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner bei dem Frühshoppen der Jungen Alternative Bayern in einer Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage auftreten. In der Nähe des Veranstaltungsortes demonstrierten am Sonntag nach Angaben der Polizei etwa 50 Menschen gegen die AfD. Dazu aufgerufen hatte die Initiative "München ist bunt".

Das Verwaltungsgericht München hatte am Samstagabend die Entscheidung der Münchner Behörden für rechtswidrig erklärt, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Die Stadt habe nicht ausreichend nachweisen können, dass die Veranstaltung eskalieren könnte und dass Störungen von Seiten der AfD zu erwarten seien. Die Stadt teilte mit, sie werde gegen die Entscheidung keine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Enttäuscht über Gerichtsentscheidung


"Selbstverständlich respektieren wir die heutige Gerichtsentscheidung, auch wenn wir natürlich enttäuscht darüber sind", erklärte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Samstagabend in einer Mitteilung. Die Stadt vertrete allerdings weiterhin die Auffassung, "dass Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, in städtischen Räumen keinen Platz haben sollten". Reiter kündigte an, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass derartige Veranstaltungen künftig nicht mehr zugelassen werden könnten.

Der Landesvorsitzende der Jungen Alternative Bayern, Sven Kachelmann, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Die Richter hätten "die Versuche der Verzerrung des politischen Wettbewerbs vorbildlich zurückgewiesen", teilte er mit. Bayerns AfD-Landesvorsitzender Martin Sichert forderte den Rücktritt Reiters. "Wer gewählten Abgeordneten in Wahlkampfzeiten das Recht abspricht, öffentlich aufzutreten, der entpuppt sich als Anti-Demokrat", teilte er mit.

Eine für diesen Montag im oberbayerischen Aying geplante AfD-Veranstaltung mit Teilnehmern aus mehreren europäischen Ländern findet nun "in geschlossener Gesellschaft an einem nicht öffentlich bekannt gegebenen Ort" statt. Das teilte das Büro des Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller am Sonntagabend mit. Eigentlich war die Veranstaltung in einem Gasthof geplant. Die Wirtsfamilie zog die Reservierung jedoch zurück und begründete dies am Sonntag damit, dass die AfD ohne Zustimmung in einem Werbevideo Markeninhalte des eigenen Unternehmens "für parteipolitische Zwecke vereinnahmt" habe. Laut AfD wurde "aufgrund des öffentlichen Drucks durch Vertreter der Altparteien" abgesagt.
(Florian Reil, dpa)

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