Kommunales

Welcher Überreste zu welcher Leiche gehören soll man in diesem Regensburger Krematorium mitunter großzügig genommen haben. (Foto: dpa)

15.02.2017

In Regensburger Krematorium angeblich Leichenteile vermischt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen Mitarbeiter des städtischen Krematoriums. Offenbar sollen bei Feuerbestattungen auch Leichenteile anderer Menschen und medizinische Abfälle in Särge gelegt und mit verbrannt worden sein. Bereits seit August vergangenen Jahres ermittelt seine Behörde wegen der angeblichen Vorfälle, bestätigte Theo Ziegler, der Sprecher der Behörde. Bei den menschlichen Abfällen soll es sich um Körperteile sowie Beutel mit Gewebe- und Blutproben gehandelt haben, die bei medizinischen Eingriffen angefallen sind und nach dem Gesetz als Sondermüll hätten entsorgt werden müssen. Damit würde laut Staatsanwaltschaft zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz vorliegen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus ist möglicherweise auch der Straftatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt, der allerdings „beschimpfenden Unfug“ an einem Leichnam voraussetzt.

Angeblich auch Spendengelder gestohlen

"Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, handelt es sich eindeutig um eine Störung der Totenruhe“, sagte der Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, Oliver Wirthmann. Ein solcher Vorgang sei indiskutabel und könne mit nichts gerechtfertigt werden. Er verweist auf die ethischen Grundsätze der Feuerbestattung: Demnach muss jede Einäscherung einzeln durchgeführt werden, sodass keine Vermischung von Aschen stattfindet. Zudem dürfen in einem Krematorium ausschließlich menschliche sterbliche Überreste eingeäschert werden. Und damit nicht genug der Vorwürde: Vier Mitarbeiter des Krematoriums sollen zwischen 2011 bis Juni 2016 in zwei Fällen Spenden unbekannter Höhe, die bei Trauerfeiern für wohltätige Zwecke gesammelt worden waren, für sich selbst verwendet haben. Außerdem sollen 2016 in zwei Fällen Urnen als normales Päckchen versandt, den Hinterbliebenen aber 40 Euro mehr für einen Urnenspezialversand in Rechnung gestellt worden sein. Beides wäre als Betrug strafbar. (BSZ)

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