Kommunales

Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. (Foto: STMFH)

28.01.2024

Knapp 77 Prozent der neuen Grundsteuerklärungen bereits bearbeitet

Rund 6,5 Millionen Eigentümer von Grundstücken in Bayern sind aufgerufen, die Erklärungen für die neue Grundsteuer abzugeben. Auch wenn noch einige Erklärungen fehlen, sind die Behörden zufrieden.

Bis Ende 2023 haben die bayerischen Finanzbehörden bereits knapp 77 Prozent der neuen Grundsteuererklärungen bearbeitet. Insgesamt seien rund fünf Millionen sogenannte Hauptfeststellungen durchgeführt worden, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit.

Zum Jahreswechsel seien bereits rund 6,2 Millionen Erklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer abgegeben worden - von insgesamt rund 6,5 Millionen Erklärungen in Bayern. Denkbar sei aber, dass es auch Mehrfachübermittlungen gegeben habe. "Die Arbeiten zur Hauptfeststellung befinden sich im Zeitplan", sagte ein Sprecher.

Anders als in allen anderen Bundesländern endete die Frist für die Einreichung der Anträge nicht im Januar 2023, sondern erst mit Ablauf des 2. Mai 2023. "Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Grundsteuer um neues Recht handelt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, zunächst an ihre Abgabepflicht erinnert. Allen Betroffenen wird geraten, schnellstmöglich ihre Steuererklärung abzugeben."

 

"Einnahmen nicht höher als zuvor"



Das Finanzministerium betonte erneut, dass "nach dem erklärten politischen Willen der bayerischen Staatsregierung" die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein sollen als davor. Der Versand der Grundsteuerbescheide und die Festlegung der Hebesatzhöhe seien aber grundsätzlich freie Entscheidung der jeweiligen Gemeinde und lägen auch "in ihrer ausschließlichen Verantwortlichkeit. Das Grundgesetz gewährleistet diese Hebesatzautonomie der Gemeinden." Das Grundsteuergesetz gebe, hieß es weiter, weder einen Mindest- noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor. "Hieran hat sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert."

Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" war.

Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen. (dpa)

 

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