Kommunales

Die Bundesregierung verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen. Wie das ohne bessere Ladeinfrastruktur klappen soll, bleibt aber ihr Geheimnis. (Foto: Wraneschitz)

16.03.2018

Künftig leichter laden im eigenen Keller

Bayern, Sachsen und Hessen kämpfen für eine bessere Infrastruktur für E-Autos in Deutschland – der Bund bremst

Laut Wohneigentumsgesetz (WEG) müssen derzeit alle Immobilienbesitzer in einem Mehrparteienhaus der Installation von Ladesäulen für E-Mobile in Tiefgaragen zustimmen. Ein neues „Gesetz zur Änderung des WEG und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität“ (GBE) soll die Installation künftig auch ohne Zustimmung der anderen Wohneigentümer erlauben.

Der Gesetzentwurf der Länder Bayern, Sachsen und Hessen mit dem Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht zu erleichtern, wird inzwischen zum zweiten Mal auf den Weg gebracht, im ersten Anlauf 2016 war er noch gescheitert. Hintergrund: Immer öfter schimpften Besitzer von E-Autos öffentlich über die Behinderungen beim Aufladen. Und im Fachmagazin VerwalterPraxis ist zu lesen: „Aufgrund der Tatsache, dass zumindest derzeit ... lediglich eine verschwindend geringe Minderheit der Wohnungseigentümer überhaupt über ein Elektromobil verfügt, liegt es ebenfalls regelmäßig nicht im Interesse der Mehrheit, entsprechende Lademöglichkeiten in der Garage zu schaffen.“ Selbst Gerichtsurteile gegen die Stecker-Installation gibt es bereits (LG München I, Az.: 36 S 2041/15).

Für die Mieter würde nichts teurer werden, heißt es

Am 15. Dezember 2017 be-schloss der Bundesrat einver-nehmlich, die „alte“ Drucksache mit der Nummer 340/16 1:1 zur „neuen“ 730/17 zu machen und den neu gewählten Abgeordneten des 19. Bundestags zur baldigen Beratung vorzulegen. Dadurch soll dem Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge zuzulassen, auf die Sprünge geholfen werden. Es bedürfe vor allem einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur – nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf privaten Kfz-Stellplätzen mit Lademöglichkeiten, heißt es im Entwurf. Seitens der Bundesregierung verfiel man freilich nicht in Übereifer, in einer Stellungnahme heißt es wörtlich: „Die darin angekündigten Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts werden nach Bildung einer neuen Bundesregierung von dieser geprüft.“ Wie lang das wohl dauern mag? Im bayerischen Justizministerium, das für die Gesetzesinitiative zuständig ist, heißt es, man wolle sich „weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf zeitnah behandelt und verabschiedet wird“.

Das Zögern in Berlin überrascht, denn ohnehin müssten Eigentümer oder Mieter die E-Tankstellen in Tiefgaragen ja selbst bezahlen, sprich, es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, für die Bürger und für die Miteigentümer. Auch die Wohnungspreise würden sich dadurch nicht zulasten der Mieter ändern, argumentieren die Befürworter des Projekts. Blöd: Bis der Bundestag endlich entscheidet, wird der Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Wohnungseigentümern an ihrem privaten Kfz-Stellplatz weiter erschwert. Genauso wie bis dahin im Mietrecht keine Privilegierung des Einbaus von für die Elektromobilität erforderlichen Einrichtungen existiert. (Heinz Wraneschitz)

Kommentare (1)

  1. sunny am 16.03.2018
    Die Verzögerung bei der Gesetzgebung kann nur eine Erklärung haben - es gibt zu viele Lobbyisten aus
    der Automobilbranche und den alten Energieerzeugern. Und di spielen auf Zeit.
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