Kommunales

Vor dem Landgericht Traunstein laufen Vergleichsgespräche im Missbrauchsprozess gegen das Erzbistum München und Freising. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

18.06.2026

Missbrauchsfall mit Papst-Bezug: Parteien verhandeln über Einigung

Der Traunsteiner Prozess um Schmerzensgeld für einen missbrauchten Ministranten machte vor allem wegen des Beklagten Papst Benedikt Schlagzeilen. Wie sieht es drei Jahre nach Prozessbeginn aus?

Im Streit um Schmerzensgeld für einen früheren Ministranten laufen nach Angaben des Landgerichts Traunstein derzeit Vergleichsverhandlungen. Das Erzbistum München und Freising und die weiteren Beteiligten prüfen damit eine mögliche außergerichtliche Einigung.

„Ob und wann eine Einigung erzielt wird, kann jedoch noch nicht abgesehen werden“, sagte ein Gerichtssprecher.

Kläger fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz

Der Kläger gibt an, als Ministrant in Garching an der Alz vom mehrfach übergriffigen Priester H. sexuell missbraucht worden zu sein. Er fordert mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz.

Der Fall gilt als einer der bekanntesten Missbrauchsskandale im Erzbistum München und Freising und wurde durch ein Gutachten zu sexueller Gewalt in der katholischen Kirche bundesweit bekannt.

Papst Benedikt stand zunächst mit auf der Beklagtenseite

Internationale Aufmerksamkeit erhielt das Verfahren, weil zunächst auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt wurde. Als Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als Priester H. in das Erzbistum versetzt wurde.

Später unterzeichnete Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation ein Schreiben, das dem Priester die Feier der Messe mit Traubensaft statt Messwein erlaubte.

Streit um die Verantwortung

Kritiker sehen darin einen Hinweis darauf, dass Ratzinger über den Fall informiert gewesen sei. Sie werfen ihm vor, nicht verhindert zu haben, dass der Priester weiterhin in der Seelsorge tätig war.

Das Verfahren gegen Benedikt XVI. wurde nach dessen Tod abgetrennt, da die Rechtsnachfolge ungeklärt ist. Das Erzbistum München und Freising äußerte sich nicht zum Stand der laufenden Vergleichsgespräche. (dpa)

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