Kommunales

Der Zoll kontrolliert Betriebe in München und deckt zahlreiche Verstöße auf. (Foto: dpa/Chris Emil Janssen)

26.02.2026

München: Mehr als 100 Unregelmäßigkeiten bei Zahlung von Mindestlohn

Scheinselbstständigkeit, Beitragsvorenthaltung und unerlaubte Beschäftigung: Das Hauptzollamt München zieht Bilanz nach der Überprüfung von 57 Betrieben

In Münchner Betrieben sind in mehr als 100 Fällen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung von Mindestlohn festgestellt worden. Das gab das Hauptzollamt München bekannt. In den überprüften Betrieben wurden unter anderem 50 sogenannte Beitragsvorenthaltungen festgestellt, vier Fälle von Scheinselbstständigkeit und 23 Fälle, in denen Ausländer unerlaubt beschäftigt wurden. Die Ermittlungen dauern an.

Ermittlungen zu Schwarzarbeit

In rund 30 Fällen ergab sich der Verdacht auf den Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. In weiteren Verdachtsfällen soll die Einheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ ermitteln, wie es hieß.

Insgesamt wurden 57 Betriebe überprüft und etwa 150 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Es handelte sich demnach um Friseure und Betriebe aus dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, dem Transportgewerbe und dem Baugewerbe. (dpa)

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