Politik

Anlässlich der Vorstellung des Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität durch die Bundesminister des Inneren, der Finanzen und der Justiz werden im Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg vom Zoll beschlagnahmte Drogen, Waffen und gefälschte Waren gezeigt. (Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka)

25.02.2026

Neue Strategie gegen organisierte Kriminalität

Verbrecherbanden sind in Deutschland vor allem im Drogenhandel, mit Geldwäsche und illegalen Finanzgeschäften aktiv. Die Bundesregierung will die Täter an der empfindlichsten Stelle packen

Im Kampf gegen kriminelle Banden will die Bundesregierung Zoll und Bundeskriminalamt enger zusammenarbeiten lassen und Ermittlern neue Befugnisse geben. Dazu zählen zum Beispiel gegenseitige Zugriffe auf Daten beider Behörden, eine Analyse großer Datenmengen oder biometrische Abgleiche im Internet. Einen entsprechenden Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität verabschiedete das Bundeskabinett in Berlin. Die Rede ist darin von einer „Zeitenwende der inneren Sicherheit“.

Fokus auf Geld und neue Befugnisse

Hauptziel dabei ist, illegale Profite konsequent abzuschöpfen, wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte. „Der Rechtsstaat verschärft die Gangart. Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungsbehörden die Täter an der empfindlichsten Stelle treffen: beim Geld.“

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte, das Bundeskriminalamt bekomme dafür mehr Personal und mehr Durchsetzungskraft. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wies darauf hin, dass kriminelle Banden auch das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrüben. „Täter müssen schnell ermittelt, vor Gericht gestellt und konsequent bestraft werden.“

Die drei Ministerien haben den sogenannten Aktionsplan gemeinsam erarbeitet – genaue gesetzliche Grundlagen sollen folgen. Vorgesehen ist unter anderem

  • ein besserer Informationsaustausch zwischen Zoll und BKA und dafür „zweckgebundene und rechtssichere direkte Zugriffe auf Daten und ihre Nutzung“

  • neue Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur automatisierten Datenanalyse, den biometrischen Internetabgleich und das Testen und Trainieren von IT-Produkten

  • neue Regelungen zum Einzug der Profite aus schweren Straftaten, darunter eine „Beweislastumkehr insbesondere bei auffälligen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen“

  • ein neues „gemeinsames Kompetenzzentrum“ von Zoll und BKA, ein Ermittlungszentrum Geldwäsche beim Zoll und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe Geldwäsche von Zoll und BKA

  • ein „gemeinsames Analyse- und Auswertungszentrum Rauschgift“ von Zollkriminalamt und BKA und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe beim Bund. (dpa)

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