Kommunales

Die nächsten Kommunalwahlen finden in Bayern im Frühjahr 2020 statt. (Foto: dpa)

06.12.2017

Neues Kommunalwahlrecht für Bayern

Künftig Sainte-Laguë/Schepers statt Hare/Niemeyer

Bayern bekommt ein neues Kommunalwahlrecht: Als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in sämtlichen Kommunalparlamenten soll künftig das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewendet werden, das seit 2008 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt wird. CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne waren sich hierüber am Mittwoch, 6. Dezember im Innenausschuss einig, wie der Vorsitzende Florian Herrmann (CSU) sagte. Am Ende muss der Landtag als Ganzes zustimmen. Ursprünglich hatte die Landtags-CSU sich dafür eingesetzt, die Sitze nach Kommunalwahlen wieder nach dem sogenannten d'Hondt-Verfahren zuzuteilen. Das Verfahren steht aber in der Kritik, größere Parteien zu bevorzugen. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte seiner Fraktion Arroganz der Macht vorgeworfen und das Projekt gestoppt.

Die meisten Experten hatten  dafür plädiert


Am Ende reagierte die CSU auf die Vorschläge von Fachleuten in einer Expertenanhörung im Landtag und strebte seither das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers an. In der Anhörung hatten sich die meisten Fachleute für diese Methode ausgesprochen, auch ein Mathematiker. Das Problem ist, dass sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umrechnen lassen und einfache Auf- oder Abrundungen das Ergebnis zu stark verfälschen würden. Daher wird versucht, mit komplizierten mathematischen Verfahren eine möglichst genaue Annäherung zu erreichen. Seit der Kommunalwahl 2013 wird in Bayern die Sitzverteilung in kommunalen Gremien mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet. Davor wurde bereits das d'Hondt-Verfahren genutzt. (dpa)

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