Kommunales

Teile des umstrittenen Stimmzettels. (Foto: BSZ)

21.02.2026

Panne bei Kreistagswahl: Wohnorte fehlen auf Stimmzetteln

Auf Wahlzetteln im Landkreis Fürth fehlen bei mehreren Kandidaten wichtige Angaben wie der Wohnort. Die Unterlagen werden trotzdem verschickt. Eine rechtliche Bewertung soll erst nach der Wahl erfolgen

Bei 14 Bewerberinnen und Bewerbern fehlen auf den bereits gedruckten Wahlzetteln zur anstehenden Kreistagswahl im Landkreis Fürth die Namen ihrer Wohnorte komplett. Auch bei einzelnen anderen Kandidaten sind die Angaben unvollständig. Trotzdem hat die Wahlbehörde im Fürther Landratsamt den Gemeinden erlaubt, die mangelhaften Wahlunterlagen zu versenden.

Eigentlich sollten sich die Mitarbeiter des Landratsamts noch erinnern, wie schnell ein kleiner Fehler im Vorfeld zu einer Annullierung der Kreistagswahl führen kann. Denn die Abstimmung im März vor zwölf Jahren hatte ein halbes Jahr später wiederholt werden müssen: Es hatte damals Einsprüche gegeben, weil zwei Bürgermeister in ihren Mitteilungsblättern Wahlwerbung für die örtlichen Kreistagskandidaten gemacht hatten. Deshalb hatte die Bezirksregierung von Mittelfranken die Abstimmungin in jenem Fall für ungültig erklärt.

Wenn Angaben fehlen, wird Orientierung schwierig

Beim Ankreuzen von Kreistags- wie Gemeinderatskandidaten geht es vielen Menschen weniger um deren Parteien oder Wählergruppierungen, sondern eher um persönliche Bekanntheit oder – wenn davon zu wenige in den Listen stehen – um die Zugehörigkeit zum eigenen Wohnort. Da ist es natürlich suboptimal, wenn bei 14 Personen der acht im Landkreis Fürth antretenden Gruppierungen genau dieses mögliche Auswahlkriterium fehlt.

Zwar sind einige der betroffenen Kandidaten weit über den Wohnort hinaus bekannt. Das wohl beste Beispiel ist Peter Köninger aus dem Wilhermsdorfer Ortsteil Kreben, der für die CSU antritt. Er ist nicht nur Gemeinderatsmitglied in seinem Heimatort und seit sechs Jahren Kreisrat. Als Kreisobmann und Bezirkspräsident vertritt er auch öffentlichkeitswirksam den Bayerischen Bauernverband. Deshalb sieht er für sich selbst auch keinen großen Nachteil, weil der Wohnort fehlt. Aber er gibt zu: Für weniger prominente Bewerberinnen und Bewerber könnte das durchaus ein Problem sein.

Denn wenn man beispielsweise nach Elisabeth Helmreich, ebenfalls CSU, sucht, findet man auf telefonbuch.de nur eine Adresse in Neuenmarkt, Landkreis Kulmbach. Und bei unserer Internetsuche taucht zuerst eine Todesanzeige aus dem Jahre 2024 auf: sie sei damals in Nürnberg-Kraftshof beerdigt worden, steht da. Doch die tatsächliche Bewerberin ist quicklebendig, und sie wohnt in Roßtal.

Auf Anfrage äußerten sich Politiker verschiedener Parteien jedenfalls sehr kritisch über die Arbeitsweise der Wahlverantwortlichen.

Das Fürther Landratsamt teilt derweil mit: Obwohl vor der Druckfreigabe „mehrere Personen“ auf die Dateien geschaut hätten, sei es zu der Panne gekommen. Durch Formatierungsprobleme und kurzfristige Layoutveränderungen fehlen teilweise Angaben zu Ehrenämtern, Wohnorten oder Berufsbezeichnungen. Die Stimmzettel könnten aus Zeit-, Kosten- und wahlrechtlichen Gründen jedoch nicht mehr ausgetauscht werden, so das Landratsamt. Schuld sei „die automatische Formatierungsfunktion des eingesetzten EDV-Wahlprogramms“. Es handle sich um „eine unglückliche Verkettung mehrerer Umstände“.

Behörden sehen keinen akuten Handlungsbedarf

Laut einer Pressemitteilung des Landratsamts von vergangener Woche habe die zuständige Rechtsaufsicht bei der Bezirksregierung „nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Anhaltspunkte für eine Verzerrung des Wahlergebnisses“ erkannt. Doch die Pressestelle der Ansbacher Behörde erklärt auf BSZ-Anfrage: „Die Wahlprüfung findet im Anschluss an die Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses statt.“ Darin werde auch „die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen“ geprüft.

Dagegen bleibt Fürths Kreissprecher Christian Ell auf telefonische Nachfrage bei der ursprünglichen Aussage: Die Bezirksregierung habe „keine Anhaltspunkte für eine Verzerrung des Wahlergebnisses“ erkannt. Dies habe der dortige Sachbearbeiter der Kreiswahlleitung so mitgeteilt, ergänzt Ell. In einem Punkt sind sich beide Behörden aber einig: Die abschließende rechtliche Bewertung könne erst nach der Wahlprüfung erfolgen, also nach dem Urnen- und Briefwahlgang. (Heinz Wraneschitz)

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