Kommunales

Nur ein Prozent der Kaufsumme erhalten die Kommunen zurück. (Foto: Bilderbox)

17.05.2013

Peanuts als Entschädigung

Vom Bußgeld für überteuert verkaufte Feuerwehrautos sehen die Gemeinden nicht viel

Beim Kauf von Feuerwehrautos sind von 2000 bis 2004 „kartellbedingte Überhöhungen der Preise zum Nachteil der Kommunen entstanden“: Das hat dieser Tage ein „wettbewerbsökonomisches Gutachten“ des Hamburger Büros Lademann & Associates GmbH bestätigt. Für die betroffenen Kommunen heißt das durchschnittlich 2000 Euro Schadensersatz pro Einsatzfahrzeug.
Am 24. Mai 2004 war ein großer Tag für die Freiwillige Feuerwehr Obermichelbach im Landkreis Fürth. Nicht nur, dass die Brandschützer ihr 125-jähriges Gründungsjubiläum feierten: Passend dazu bekamen sie auch noch ihr neues Feuerwehrauto, Kürzel LF 10/6, übergeben: „600 Liter Wassertank und Geräte zur schweren technischen Hilfeleistung, dazu eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Leistung von 2000 Litern pro Minute bei 10 bar Ausgangsdruck“, wie es in der Beschreibung lautet.


"Qualität hat gestimmt"


„Florian Obermichelbach war zu diesem Zeitpunkt das erste Löschfahrzeug 10 im Landkreis Fürth“, erinnert sich Kommandant Bernd Zimmermann mit einigem Stolz zurück. Geliefert hatte es die Firma Schlingmann aus dem niedersächsischen Dissen. Warum das neue Auto ausgerechnet von diesem Fahrzeugbauer bestellt wurde? „Schlingmann hat einen guten Ruf, ist uns mit Sonderanfertigungen entgegengekommen. Als die Karosse kam, sind wir selber hingefahren. Wir konnten mit Konstrukteuren sprechen. Am Ende hat das Fahrzeug voll unseren Anforderungen entsprochen. Und heute sind wir sehr zufrieden, würden es auch weiterempfehlen“, rechtfertigt der Kommandant die damalige Entscheidung. Vorführfahrzeuge der Konkurrenz seien teils schlecht gebaut gewesen. „Und auch aus befreundeten Wehren bekamen wir negative Rückmeldungen.“
Die Schlingmann-Konkurrenz bei normierten Feuerwehrautos ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht waren damals vor allem Rosenbauer Feuerwehrtechnik, Albert Ziegler sowie Iveco Magirus Brandschutztechnik. Diese vier sprachen laut Bundeskartellamt Anfang dieses Jahrtausends die Preise für die vielgefahrenen Feuerwehrautos ab 7,5 Tonnen und schwerer ab. 2011 und 2012 mussten die Vier insgesamt über 50 Millionen Euro Bußgelder bezahlen. Ziegler meldete daraufhin Insolvenz an, wodurch viele weitere Kommunen Vorauszahlungen für andere Feuerwehrautos abschreiben mussten. Das Strafgeld jedoch floss an den Bund, nicht an die durch die Preisabsprachen geschädigten Kommunen.
„Vom Bußgeld selbst hat der Geschädigte nichts. Der muss sich zivilrechtlich entschädigen“, erklärt dazu das Bundesfinanzministerium. Die kommunalen Spitzenverbände haben nun außergerichtlich mit Schlingmann, Iveco und Rosenbauer einen Vergleich geschlossen; Ziegler beteiligt sich nicht. Die Drei zahlen nun nach „mühevollen und zähen Verhandlungen rund 6,7 Millionen Euro Schadensausgleich“, so Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. Doch für die einzelnen kommunalen Autokäufer bleibt da nicht viel übrig: Mit etwa 2000 Euro können sie rechnen, je nach Typ und Ausstattung – nicht viel bei gut 200 000 Euro Kaufpreis. Weshalb noch nicht klar ist, ob alle geschädigten Kommunen den Kompromiss akzeptieren. In Obermichelbach will man sich mit den Peanuts jedoch arrangieren. Feuerwehrkommandant Zimmermann würde übrigens auch heute wieder bei Schlingmann kaufen, „wenn Qualität und Preis passen“. (Heinz Wraneschitz)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll man die sogenannte Rente mit 63 abschaffen?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, sagt über die Deutschen: "Unser Mindset hat sich nicht weiterentwickelt – es ist in einer Art Biedermeier-Modus stehen geblieben."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.