Kommunales

Polizei und Staatsanwaltschaft haben wegen Korruptionsverdachts im Frühjahr die Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat (KVR) München durchsucht. Jetzt kommt es zum Prozess gegen zwei Mitarbeiter. (Foto: dpa/Leonie Asendorpf)

24.11.2025

Prozess: Gab es Korruption im Münchner Kreisverwaltungsreferat?

Aufenthaltsgenehmigungen gegen Bares? Und das mitten in Bayern? Vor dem Landgericht München I hat ein Prozess gegen Mitarbeiter der Stadt begonnen, die gegen Geld Meldebescheinigungen ausgestellt haben sollen. Gab es Korruption im Kreisverwaltungsreferat (KVR)? Das ist die zentrale Frage, mit der die Kammer sich nun beschäftigen muss. Der 50 Jahre alte Mann und die 27-jährige Frau sind wegen Bestechlichkeit angeklagt

Vor dem Landgericht München I hat ein Prozess gegen Mitarbeiter der Stadt begonnen, die gegen Geld Meldebescheinigungen ausgestellt haben sollen. Gab es Korruption im Kreisverwaltungsreferat (KVR)? Das ist die zentrale Frage, mit der die Kammer sich nun beschäftigen muss. 

Der 50 Jahre alte Mann und die 27-jährige Frau sind wegen Bestechlichkeit angeklagt, weil sie Ausländern - die teils ohne Aufenthaltstitel im Land waren - gegen Geld Meldebescheinigungen ausgestellt haben sollen. 

200 Euro pro Meldebescheinigung? 

Mit ihnen auf der Anklagebank sitzt ein Mann, der die beiden Mitarbeiter mit mindestens 200 Euro pro Fall bestochen und gefälschte Bestätigungen von Mietern vorgelegt haben soll, um seine Kunden in der Zuständigkeit der Stadt München unterzubringen. 

Laut Staatsanwaltschaft war es sein Geschäftsmodell, Migranten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland anzubieten. Ihm wirft die Anklagebehörde unter anderem Bestechung, Betrug und Urkundenfälschung vor. 

Noch keine Angaben zu Vorwürfen

Zu den Tatvorwürfen äußerten sich die Angeklagten zum Prozessauftakt zunächst nicht, wollen das nach Angaben ihrer Verteidiger aber am folgenden Verhandlungstag tun. Der angeklagte Mitarbeiter der Stadt, der inzwischen als Lieferfahrer arbeitet, schilderte aber seine persönlichen Verhältnisse. Er habe Schulden gehabt, sei süchtig nach Online-Spielen gewesen. 

Das Gericht hat elf Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte Ende Januar fallen. (dpa)
 

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