Kommunales

Symbolbild. (dpa)

30.04.2019

Klage gegen Landkreis: Wie lang darf der Schulweg sein?

Muss ein Berufsschüler mit dem Zug zur Schule fahren, auch wenn er mit dem Auto knapp zwei Stunden am Tag sparen könnte?

Muss ein Berufsschüler mit dem Zug zur Schule fahren, auch wenn er mit dem Auto knapp zwei Stunden am Tag sparen könnte? Mit dieser Frage hat sich am Dienstag das Verwaltungsgericht in München befasst. Ein Urteil stand zunächst noch aus. Das Gericht wollte am Nachmittag eine Entscheidung verkünden - oder den Beschluss, dass noch weitere Unterlagen nachgereicht werden können.

Der heute 21 Jahre alte frühere Berufsschüler verlangt das Geld für die Fahrt im Privatauto von seinem Wohnort Kösching in die Fachoberschule in Fürstenfeldbruck vom Landkreis Eichstätt zurück. Insgesamt sind das seinen Angaben zufolge 6000 bis 8000 Euro.

Der Landkreis will aber nur die Fahrt vom Wohnort zum nächsten Bahnhof in Ingolstadt erstatten. Von dort hätte der Schüler den Zug nehmen können. Die Begründung des Landkreises: Mit der Bahn hätte er zwar deutlich länger gebraucht - aber eben nicht ganz zwei Stunden länger als mit dem Auto. Bis zu zwei Stunden zusätzlich gelten in der bisherigen Rechtsprechung als zumutbar, im Münchner Prozess geht es um Minuten. Je nach Berechnung des Gerichtes vom Dienstag ergeben sich zwischen einer Stunde und 45 Minuten oder einer Stunde und 51 Minuten pro Tag, die der Schüler jeweils mit dem Auto gespart hätte.

Der junge Mann geht von einer zusätzlichen Fahrtzeit von mindestens zwei Stunden aus. Er gibt an, er hätte pro Tag zwischen viereinhalb und fünf Stunden im Zug sitzen müssen, während die Fahrt hin und zurück mit dem Auto ihn nur etwas über zwei Stunden gekostet habe. (dpa)

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