Kommunales

Nicht jeder darf wähöen. (Foto: dpa)

19.10.2026

Rot-Rot-Grün will Ausländer Landes- und Kommunalparlamente wählen lassen

Linkspartei, Grüne und SPD wollen in Berlin auch Menschen ohne deutschen Pass nach fünf Jahren Aufenthalt Kommunal- und Landesparlamente wählen lassen. Die Union sieht darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, hält Pläne für ein Ausländer-Wahlrecht in Berlin für verfassungswidrig. "Berlin hat etwas Besseres verdient als eine Koalition, die schon mit ihrem ersten Sondierungspapier gegen das Grundgesetz verstößt", sagte Krings der Deutschen Presse-Agentur. 

In dem Papier, auf das sich Linkspartei, Grünen und SPD bei ihren Sondierungsgesprächen geeinigt hatten, heißt es: "Wir setzen uns nachdrücklich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein." Dies würde somit auch Nicht-EU-Ausländer umfassen. 

Teilhabe dürfe in Berlin niemals eine Frage des Passes sein, begründeten die drei Parteien ihr Projekt. Sie betonten, man stehe gemeinsam für eine "solidarische Migrationsgesellschaft".

Krings attackiert auch SPD und Grüne

In Deutschland wähle das Volk die Politiker, nicht andersherum, kritisierte Krings. Für die Linken-Politikerin, Elif Eralp, und ihre "radikalen Berliner Genossen mag es tatsächlich unverständlich sein, dass nun mal nur Deutsche und zum Teil EU-Bürger wählen dürfen", sagte der Bundestagsabgeordnete. Von SPD und Grünen hätte er hingegen "mehr Treue zum Grundgesetz" erwartet. 

In Artikel 28 Grundgesetz ist festgelegt, dass bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden auch "Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar" sind. Beispielsweise wurde der Däne Claus Ruhe Madsen in Rostock 2019 zum Oberbürgermeister gewählt. (dpa)

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