Kommunales

Damit bis vors Bierzelt rollen ist verboten. (Foto: Stäbler)

13.09.2019

Stadt bremst E-Scooter aus

Zur Wiesn gibt es weitreichende Verbotszonen für das Benutzen, Entleihen und Parken

Auf dem Oktoberfest fühlen sich nicht nur viele Münchner wie im Himmel – um dorthin zu gelangen, müssen etliche Besucher jedoch erst mal durch die Hölle gehen. Denn zur Wiesnzeit erinnern die meisten Busse und U-Bahnen in der Landeshauptstadt an Sardinenbüchsen. Freie Taxis sind rund um die Theresienwiese so schwer zu finden wie ein freier Platz im Bierzelt. Auch mit dem Auto anreisen ist keine gute Idee.

Angesichts all dieser Beschwernisse bei der Anreise verwundert es kaum, dass so mancher Wiesnbesucher heuer mit einem neuartigen Gefährt liebäugelt, das es erst seit einigen Monaten in großer Zahl in München gibt. Die Rede ist von den sogenannten E-Scootern, von denen aktuell rund 5000 Leihexemplare im Münchner Stadtgebiet bereitstehen. Mit dem Elektroroller an den Menschenmassen vorbei und bequem bis vors Bierzelt kurven? Das dürfte für einige Oktoberfestgäste sehr verlockend klingen.

Doch nicht zuletzt wegen ihrer bisherigen Erfahrungen hat die Stadt München in Absprache mit den Anbietern und der Polizei zur Wiesnzeit spezielle Regeln für die Trendgefährte festgelegt. So gibt es rund um die Theresienwiese weitreichende Verbotszonen für das Benutzen, Entleihen und Parken der Roller. „Viele sehen die E-Scooter als Spielzeug, leider wird viel zu oft betrunken gefahren“, sagt der städtische Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle. Überdies könnten wild abgestellte Roller zur Stolperfalle werden. „Um das zu vermeiden und niemand in Versuchung zu bringen“, so Böhle, wolle man die E-Scooter von der Wiesn fernhalten.

Entlang des Sperrrings soll es Sammelstellen geben

Konkret sind die Gefährte innerhalb des sogenannten Äußeren Sperrrings tabu, der sich noch einige Straßenzüge übers eigentliche Festgelände hinaus erstreckt. Schilder, auf denen „No E-Scooter“ steht, werden die Besucher an den Eingängen auf das Fahr- und Parkverbot hinweisen. Entlang des Sperrrings soll es zudem fünf Sammelstellen geben. Hier holen die Anbieter regelmäßig die abgestellten Fahrzeuge ab.

Überdies habe man mit den aktuell in München vertretenen Firmen Tier, Lime, Voi, Circ und Bird ein abend- und nächtliches Ausleihverbot vereinbart, teilt die Stadt mit. Dieses gilt von 17 Uhr bis 6 Uhr und betrifft ein Gebiet, das bis zu einem Kilometer über den Äußeren Sperrring hinausgeht. Dort abgestellte E-Scooter können in der betreffenden Zeit gar nicht ausgeliehen werden, was die Anbieter mittels Geofencing technisch umsetzen. Die Ausleihverbotszone umfasst unter anderem das Bahnhofsviertel einschließlich Sendlinger Tor, den Stachus, den Bahnhofsplatz sowie den Bereich um die Hackerbrücke.

„Es gibt beim Thema E-Scooter nicht viele beinharte rechtliche Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen“, sagt Johannes Mayer, Pressesprecher im Kreisverwaltungsreferat. Er verweist auf die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundes. Sie sei die rechtliche Grundlage für Elektroroller und sehe keine gesonderten Regelungsmöglichkeiten für Kommunen vor, wenn es um Ausleih-Angebote von E-Scootern gehe. Umso wichtiger sei der regelmäßige Austausch mit den Anbietern, sagt Mayer; was in München „sehr gut funktioniert“. So haben die fünf Firmen allesamt eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet, die Stadt und Unternehmen im Sommer gemeinsam erarbeitet haben. Sie regelt unter anderem das Aufstellen der E-Scooter, zulässige Abstellstandorte und die technische Wartung durch die Anbieter.

Firmen signalisieren Bereitschaft zur Kooperation


Die Firmen hätten ihre Bereitschaft zu einer engen Kooperation mit der Stadtverwaltung deutlich signalisiert, sagt Mayer, was wichtig sei – „auch im Hinblick auf vergangene Erfahrungen mit Bike-Sharing-Anbietern“. Der Behördensprecher meint damit vor allem die asiatische Firma Obike, deren markante gelbe Leihfahrräder die Landeshauptstadt im Sommer 2017 regelrecht fluteten. Zwischenzeitlich standen rund 7000 Exemplare auf Münchens Straßen – oder hingen in Bäumen oder lagen in der Isar, nachdem Passanten ihren Ärger über die omnipräsenten Räder freien Lauf gelassen hatten.

Derweil versuchte die Stadt, die auch hier kaum rechtliche Handhaben hatte, ein ums andere Mal mit der Firma Obike ins Gespräch zu kommen – oft jedoch vergeblich.
Ähnliche unschöne Erfahrungen hat die Kommune mit den Anbietern der E-Scooter bislang nicht machen müssen. „Ich habe den Eindruck, dass sich das in München eingespielt hat und inzwischen gut funktioniert“, sagt auch der Zweite Bürgermeister Manuel Pretzl (CSU), dessen Fraktion schon im Juli per Stadtratsantrag spezielle Regeln für Elektroroller während der Wiesnzeit gefordert hatte.

Allein eine Sache bereitet Pretzl wie auch der Münchner Polizei Sorgen – und das ist die hohe Zahl von alkoholisierten Personen, die auf E-Scootern unterwegs sind. An die 1000 Trunkenheitsdelikte von Roller-Fahrern haben die Ordnungshüter seit Mitte Juni gezählt. In gut 50 Fällen waren Drogen im Spiel; rund 900 Scooter-Fahrer hatten zu viel getrunken. Dabei gelten für die Elektrogefährte „die gleichen strengen Promillegrenzen wie beim Auto“, betont Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle. Er mahnt: „Wer betrunken E-Scooter fährt, gefährdet sich und andere. Und er setzt unter Umständen seinen Führerschein aufs Spiel.“
(Patrik Stäbler)

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