Kommunales

Eine Werbung der Bundeswehr auf einer Straßenbahn in Berlin. (Foto: dpa)

21.05.2026

Urteil in München: Straßenbahnfahrer dürfen Dienst mit der Bundeswehr-Tram nicht verweigern

Gericht: Aufwand ist der MVG nicht zumutbar

Hier gebe es nur „zwei Kröten zu verteilen“ und keine Gewinner, mit diesen Worten kommentierte der Richter am Münchner Arbeitsgericht seine Entscheidung: Der Trambahnfahrer und Kriegsdienstverweigerer Michael Niebler ist arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, auch auf einer Trambahn Dienst zu tun, die mit Werbung für die Bundeswehr versehen ist. Das hatte der Trambahnfahrer verweigert mit Berufung auf den Paragraphen 4 Absatz 1 des Grundgesetzes, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert. Der Paragraph regelt unter anderem, dass weltanschauliche Bekenntnisse unverletzlich seien und niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden dürfe.

„Ich möchte keine Werbung machen für eine Organisation, nämlich eine Armee, die früher oder später mit dem Töten von Menschen befasst ist“, sagte Niebler. Diese Gewissensfreiheit sei im Falle der Bundeswehr-Tram freilich „arg am Randbereich“, urteilte nun das Arbeitsgericht. Bei der Abwägung der Interessen des Klägers und der Beklagten, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), kam das Gericht zu dem Schluß, der Dienst auf einer Trambahn mit Tarnbemalung und Bundeswehr-Werbung sei zumutbar, es sei der „organisatorische Mehraufwand“ für den MVG zu berücksichtigen, wenn Niebler den Dienst auf der Bundeswehr-Tram ablehne.

Dessen Anwältin Gabriele Heinecke nannte das Urteil „verfassungswidrig“ und erklärte, man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und in Berufung gehen.

"Dumme Sprüche"

Stein des Anstoßes war eine Münchner Straßenbahn mit Tarnanstrich, die 2025 Werbung für die Bundeswehr machte. Damals kam es zu Beschwerden von Fahrgästen, aber auch von Seiten der Trambahnfahrer: Drei davon hatten erklärt, sie wollten eine derartige Straßenbahn nicht lenken und beriefen sich dabei auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit des Gewissens. Einer der drei Straßenbahnfahrer war Michael

Niebler, der hat zwei Kinder im Alter von knapp über 20 Jahren. „Das ist die Zielgruppe, die mit dieser Werbung angesprochen wird“, so seine Kritik. Er selbst hat seinerzeit mit 19 Jahren nach seiner Lehre als Schreiner den Kriegsdienst verweigert und will heute nicht, dass seine Kinder zur Bundeswehr gehen. Er kritisiert, dass dort auch Minderjährige aufgenommen werden.

Niebler hat sich bereits vor drei Jahren auf einer Betriebsversammlung gegen die Werbung auf Trambahnen für die Bundeswehr ausgesprochen, auch damals fuhr eine derartige Tram durch die bayerische Landeshauptstadt.

Für Niebler sind die Werbeslogans „dumme Sprüche“, die die Tarn-Tram als Werbung herumfährt. „Grünzeug ist auch gesund“, sei da zu lesen, aber das Soldatentum habe mit dem Töten zu tun, und dem Getötetwerden. Niebler verweist auch auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 1989, das eine derartige „Gewissensnot“ anerkannt habe.  (Rudolf Stumberger)
 

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