Kommunales

Vom Gesetzgeber wird es Wohnungseignern zunehmend erschwert, Mietinteressenten aus ethnischen oder religiösen Gründen abzulehnen. (Foto: dpa/Kirsten Nijhof)

10.12.2019

Nur "an Deutsche": alltägliche Diskriminierung bei der Wohnungssuche

In seiner Wohnungsanzeige macht ein Vermieter aus Bayern keinen Hehl daraus, dass er keine "Ausländer" in seinem Haus will. Deswegen muss er nun 1000 Euro zahlen. Solche Diskriminierung ist kein Einzelfall, aber meist ist sie nicht nachweisbar

Weil er seine Wohnung nicht an einen aus Afrika stammenden Mietinteressenten vermieten wollte, muss ein 81-jähriger Wohnungseigentümer aus Augsburg 1000 Euro Entschädigung an den Interessenten zahlen. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag, 10. Dezember, zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld. Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt.

Der Mietinteressent wohnt bisher in München und arbeitet als Referent bei einem landesweiten Integrationsprojekt, das von Augsburg aus koordiniert wird. Deswegen habe er über einen Umzug nachgedacht und den Vermieter angerufen. Der Wohnungseigentümer, der nach eigenen Angaben mehr als 20 Wohnungen vermietet, räumte ein, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wollte. Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe. Dem Kläger warf er vor, dass dieser gar nicht wirklich an der Wohnung interessiert gewesen sei.

Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien war gescheitert

An den beiden Verhandlungstagen war eine gütliche Einigung zwischen den Parteien gescheitert. Der Richter hatte angedeutet, dass er die Klage nicht für unbegründet halte und wohl nicht ganz abweisen werde. In der Vergangenheit hatten schon andere deutsche Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen wurden.

Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sei schon wiederholt Migranten eine Wohnung verweigert worden. Vor vier Jahren hatte die Bundeseinrichtung eine Studie zu dem Thema veröffentlicht.

Selbst finanziell gut aufstellte Bewerber ohne deutschen Pass würden oft nicht berücksichtig. Auch Religion spiele eine große Rolle, muslimische und jüdische Bewerber hätten es deutlich schwerer als Christen. "Mit Kopftuch keine Wohnung", hieß es dazu in der Untersuchung. (Ulf Vogler, dpa)

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