Landtag

Zu wenig Personal: Der Fehlstand bei Staatsanwaltschaften und Gerichten liegt derzeit bei 829 Personen. (Foto: dpa)

15.05.2015

52 Haftentlassungen wegen überlanger Verfahrensdauer

Schriftliche Anfrage der Grünen: Ohne zusätzliches Personal befürchtet der Bayerische Richterverein auch in Zukunft Haftentlassungen

Die Entlassung eines mutmaßlichen Vergewaltigers wegen der langen Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft sorgte letztes Jahr im Freistaat für großes Aufsehen. Ohne zusätzliches Personal befürchtet der Bayerische Richterverein, dass auch in Zukunft „Haftentlassungen auch gefährlichster Beschuldigter als Folge überlanger Verfahrensdauer selbst dann, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht so zügig wie möglich gearbeitet haben“, stattfinden. „Selbst für Justizminister Winfried Bausback ist die Arbeitsbelastung an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften sehr hoch, wie er in einem Interview einräumen müsste“, versichert Sepp Dürr (Grüne). Grund genug für den Abgeordneten nachzufragen, wie häufig in Bayern Untersuchungshäftlinge wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Haft entlassen werden.

Eine Statistik führt das Justizministerium nicht. „Nach den eingegangenen Stellungnahmen der Präsidenten der Oberlandesgerichte wurden im Zeitraum 1. Januar 2009 bis 1. September 2014 erinnerlich 52 Haftbefehle wegen überlanger Verfahrensdauer aufgehoben“, antwortet ein Ministeriumssprecher. Davon 33 im Bezirk Nürnberg, zehn im Bezirk München und neun im Bezirk Bamberg. Allerdings gebe es auch in anderen Bundesländern Haftbefehlsaufhebungen wegen Verstoßes gegen den Beschleunigungsgrundsatz. „Dies wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 1. September 2014 auch durch eine Recherche des Informationsdienstleisters Juris bestätigt.“

Insgesamt ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern von 4,15 Monaten im Jahr 2009 auf 4,18 Monate im Jahr 2013 gestiegen. Besonders lang sind die Verfahren laut Sozialministerium mit 12,9 Monaten an den Sozialgerichten. Im Ländervergleich liegt Bayern bei der Dauer in Zivil-, Familien- und Strafsachen auf Platz 1, bei der 1. Instanz auf Rang 2, bei den Berufungsinstanzen auf Platz 3 und bei den Bußgeldsachen nur auf Rang 11.

Der Personalstand im Freistaat ist von 11 951 im Jahr 2009 auf 12 007 Arbeitskraftanteile im Jahr 2013 gestiegen. Die Arbeitsbelastung bei den Justizangestellten ist dennoch im gleichen Zeitraum um 4,5 Prozent, bei den Rechtspflegern sogar um 5,25 Prozent gestiegen. Bei den Richtern und Staatsanwälten ist die Arbeitsbelastung zwar leicht zurückgegangen, liegt aber immer noch bei durchschnittlich 114,5 Prozent. Der Personalfehlbestand liegt nach Auskunft von Justizminister Bausback bei insgesamt 829 Personen. (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. Peter am 18.05.2015
    Vielen Dank Herr Dr. Stoiber!
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