Landtag

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen sich offiziell registrierte Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

09.01.2023

644 Lobbygruppen stehen in Bayerns Transparenz-Register

Gesetz ist seit einem Jahr in Bayern in Kraft – Noch sind keine Bußgelder verhängt worden

644 Lobbygruppen sind im seit Anfang 2021 vorgeschriebenen Register des Landtags registriert. Von den dort gelisteten Unternehmen, Verbänden und sonstigen Interessensgruppen seien 91 Stellungnahmen zu 15 Gesetzentwürfen eingereicht und im Sinne des legislativen und exekutiven Fußabdrucks veröffentlicht worden. "Ein Jahr nach dem Start des Lobbyregisters zeigt der Bayerische Landtag, dass Transparenz möglich ist und unkompliziert", sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU).

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen sich offiziell registrierte Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen. Die Eintragung ist seit Dezember 2021 möglich. Das Lobbyregistergesetz ist seit 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Eintragungen reichten von der "1 & 1 AG" bis "ZF Friedrichshafen AG", teilte der Landtag weiter mit. Insgesamt hätten sich 645 Interessenvertretungen registriert, eine von ihnen sei inzwischen aber nicht mehr aktiv. "Damit wir gute Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger machen können, brauchen wir die Meinung der Interessenvertretungen – seit einem Jahr kann sich nun jede und jeder ein Bild davon machen", betonte Aigner. Die mehr eingetragenen Interessenvertretungen zeigten, das System funktioniere.

Thematisch zeige sich ein eindeutiger Schwerpunkt, denn mit 17 Stellungnahmen sind die meisten dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des bayerischen Klimaschutzgesetzes zuzuordnen. Auch zur Novelle der Bauordnung, zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie des Schulfinanzierungsgesetzes.

Die Landespolitik hofft, dass sie durch das Lobbyregister ihr durch Affären und Skandale teils massiv angekratztes Image in der Öffentlichkeit verbessern kann. Verstöße gegen das Register werden mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet. Das Register ist im Internet öffentlich einsehbar.

Nach Angaben des Landtags wurde bisher noch kein Bußgeld wegen Verstößen verhängt. "In einem Fall gab es Anhaltspunkte für in Teilen unvollständige Angaben. Hier ist das Landtagsamt auf die betreffende Organisation zugegangen, das Verfahren läuft noch", sagte ein Sprecher auf Nachfrage. (Marco Hadem und Christoph Trost, dpa)

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