Landtag

Eine Mitarbeiterin des bayerischen Landtags desinfiziert das Rednerpult und die Mikrofone. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

20.11.2020

Der Landtag ist coronafrei

Rund 550 Personen haben sich im Maximilianeum bereits testen lassen

Im Prinzip ist der Bayerische Landtag genau das, wovor Epidemiologen seit Monaten warnen: eine potenzielle Virenschleuder. Jede Woche reisen gut 200 Abgeordnete aus allen Ecken Bayerns an. Bislang hat es das Hohe Haus geschafft, trotz der Reisen quer durchs Land coronafrei zu bleiben – dank eines strengen Hygienekonzepts und neuerdings mit eigenen Corona-Tests.

Seit Mitte Oktober können sich Abgeordnete, Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und der Fraktionen sowie die im Landtag akkreditierten Journalisten an Sitzungstagen freiwillig und kostenlos auf Corona testen lassen. 200 000 Euro hat das Landtagsamt vorerst für die Durchführung der Schnelltests veranschlagt, rund 550 Personen haben das Angebot schon genutzt. Wie viele Abgeordnete darunter waren, wurde nicht erfasst. Alle Tests waren bislang negativ. Die maximale Testkapazität liegt derzeit bei 160 Proben je Woche. Die Tests nimmt eine vom Landtag beauftragte Hausarztpraxis vor.

Man muss sich per E-Mail anmelden und dann auf die Terminvergabe warten. Das hat schon zu einigem Unmut geführt, weil zwischen Anmeldung und Terminbestätigung manchmal zwei Tage vergehen. Grund ist laut Landtagsamt der Datenschutz. Dem sei geschuldet, dass nur eine Mitarbeiterin in der hauseigenen Koordinationsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz die Anmeldungen bearbeite, was bei größeren Anfragewellen zu einem Bearbeitungsstau führe. Man sei aber bemüht, die Testkapazitäten dem Bedarf anzupassen. Immerhin sind vor Corona alle Anfragenden gleich. Es gebe keine „Priorisierung von Testanfragen“, heißt es.

Keine Extrawurst für Abgeordnete

Klar geregelt ist der Ablauf im Falle eines positiven Schnelltests. Um falsch-positive Ergebnisse auszuschließen, erfolgt umgehend ein erneuter Schnelltest mit der Garnitur eines anderen Herstellers. Ergänzend wird von der betroffenen Person eine PCR-Probe genommen, die zur Auswertung in ein akkreditiertes Labor geschickt wird. Wird das positive Ergebnis durch den zweiten Schnelltest bestätigt, muss die getestete Person – egal ob Minister, Abgeordneter, Mitarbeiter oder Berichterstatter – unmittelbar und ausgerüstet mit einer auch andere vor Ansteckung schützenden FFP2-Maske in häusliche Selbstisolation. Fällt auch der PCR-Test positiv aus, legt das jeweils zuständige Gesundheitsamt die Dauer der Quarantäne fest.

Schon nach dem zweiten positiven Schnelltest würde auch das Landtagsamt im Auftrag der Gesundheitsbehörden mit der Kontaktverfolgung tätig, um die Ausbreitung des Virus im Maximilianeum rasch zu unterbinden und den Landtagsbetrieb möglichst ohne Einschränkungen weiterlaufen zu lassen. Alle direkten Kontaktpersonen würden verständigt und gebeten, sich ebenfalls in Selbstisolation zu begeben, bis das Gesundheitsamt über eine mögliche Quarantäne entschieden hat. Auch hier gibt es für Abgeordnete natürlich keine Extrawurst. (Jürgen Umlauft)

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